Vermessungsstelle
Landkreis Vorpommern-Greifswald
Kataster- und Vermessungsamt
Mühlenstraße 18 c
17389 Anklam
| Unser Zeichen | 62.3A-202201066 |
| Gemeinde | Karlshagen, Ostseebad |
| Lage | Niederstraße 15 |
| Gemarkung | Karlshagen |
| Flur | 2 |
| Flurstück | 319/2, 319/4 |
Für das oben angegebene Vermessungsobjekt wird ein Grenzfeststellungs- und/oder Abmarkungsverfahren nach dem Gesetz über das amtliche Geoinformations- und Vermessungswesen (Geoinformations- und Vermessungsgesetz – GeoVermG M-V) vom 16. Dezember 2010 (GVOBL. M-V S. 713) durchgeführt.
Gemäß § 31 Absatz 3 GeoVermG M-V wird den Beteiligten, denen die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung nicht im Grenztermin oder schriftlich bekanntgegeben wurde, die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung durch Offenlegung der Niederschrift über den Grenztermin bekanntgegeben.
Von der Offenlegung sind folgende Flurstücke betroffen:
Karlshagen, Ostseebad, Karlshagen, 2, 325/10
Gemeinde, Gemarkung, Flur, Flurstück(e)
Die Offenlegung erfolgt in den Geschäftsräumen der Vermessungsstelle (Stelle nach § 5 Absatz 2 Geo-VermG M-V)
Landkreis Vorpommern-Greifswald, Mühlenstraße 18 c, 17389 Anklam
während der Geschäftszeiten: 9:00 – 16:00 Uhr
vom 02.08.2023 bis zum 03.09.2023.
Gegen die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegung Widerspruch beim Landkreis Vorpommern-Greifswald, Der Landrat, Feldstraße 85a, 17489 Greifswald erhoben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Entscheidung über den Widerspruch kostenpflichtig ist, wenn sich die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung als richtig bestätigt.