Wasser- und Bodenverband
Insel Usedom-Peenestrom
- Körperschaft des öffentlichen Rechts
Der Wasser- und Bodenverband „Insel Usedom-Peenestrom“ lässt im Zeitraum vom
10. Juni 2025 bis 14. März 2026
die Unterhaltungsarbeiten an den Gewässern II. Ordnung und an den landwirtschaftlichen Deichen im Verbandsgebiet ausführen:
Neben der Gewässerkrautung werden noch weitere Arbeiten, wie z.B. Grundräumungen, Rohrleitungsreparaturen, Deichmahd und Deichreparaturen, Gehölzpflege, sowie Handarbeiten notwendig. Reparaturen an Gewässern und Deichen werden gegebenenfalls ganzjährig durchgeführt.
In diesem Zusammenhang verweise ich auf die Rechte und Pflichten der Unterhaltungsträger sowie der Eigentümer des Gewässerbettes und der An- bzw. Hinterlieger, die sich aus dem Wasserhaushaltsgesetz § 41 in Verbindung mit § 66 des Landeswassergesetzes Mecklenburg-Vorpommern ergeben. Vor allem ist darauf zu achten, dass ein freier Zugang zu den Gewässern gewährleistet wird.
Zur Durchführung der Arbeiten sind in Absprache mit der jeweiligen Unterhaltungsfirma Zäune und andere bewegliche Hindernisse rechtzeitig aus dem Unterhaltungsbereich zu entfernen.
Es besteht kein gesetzlicher Anspruch darauf, dass Gewässer zu einer bestimmten Zeit und in einem bestimmten Umfang unterhalten werden.
Erhöhen sich die Kosten der Unterhaltung, weil ein Grundstück in seinem Bestand besonders gesichert werden muss oder weil eine Anlage an, in oder über dem Gewässer sie erschwert, so können gemäß § 3 GUVG i.V.m. § 65 LWaG und § 19 Abs. 8 der Verbandssatzung die Eigentümer des Grundstückes oder der Anlage zur Mehrkostenerstattung herangezogen werden. Die Ablage und ggf. die notwendige Einebnung des Mäh- und Räumgutes/Aushubbodens ist zu dulden.
Bei Nachfragen wenden sie sich an die Geschäftsstelle des Verbandes, Am Erlengrund 1D, in 17449 Mölschow (Tel./Fax: 038377-40578/40579; E-Mail: wbv-moelschow@wbv-mv.de)
Weitere Informationen finden Sie auch unter www.wbv-usedom-peenestrom.de.