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Der Usedomer Norden
Ausgabe 7/2025
Amtliche Mitteilungen
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Landkreis Vorpommern-Greifswald wg. Führerscheinpflichtumtausch


Landkreis Vorpommern-Greifswald

Der Landrat

Postfach 1132,17464 Greifswald

Führerscheinpflichtumtausch

Sehr geehrte Damen und Herren,

zum gesetzlich vorgeschriebenen Führerscheinumtausch möchten wir alle Bürgerinnen und Bürger umfassend informieren.

Wir möchten Sie bitten, die als Anlage beigefügte Information der Führerscheinstelle zur Aufklärung und Unterrichtung der Bürgerinnen und Bürger in Ihrem Amtsblatt oder Stadtanzeiger zu veröffentlichen.

In diesem Zusammenhang möchten wir Sie bitten, die beiliegende Information in Ihrer Verwaltung oder in den Wartebereichen der entsprechenden Ämter auszulegen.

Mit freundlichen Grüßen

Führerscheinpflichtumtausch

Sehr geehrte Damen und Herren,

Fahrerlaubnisinhaber*innen, deren Führerschein vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, müssen diesen in den nächsten Jahren persönlich in der Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Vorpommern-Greifswald Umtauschen. Die Antragstellung kann an den Standorten Pasewalk, An der Kürassierkaserne 9, Anklam, Friedländer Landstraße 21d, sowie Greifswald, Feldstraße 85a, erfolgen.

In der fünften Stufe werden alle Fahrerlaubnisinhaber*innen, deren Führerschein in den Jahren 1999, 2000 und 2001 ausgesteilt worden ist, gebeten, ihren Kartenführerschein bis zum 19. Januar 2026 umzutauschen.

Die Bearbeitungsdauer beträgt circa vier Wochen. Aufgrund der hohen Fallzahlen ist mit längeren Wartezeiten zu rechnen.

Welche Unterlagen müssen mitgebracht werden?
  • gültiges Personaldokument - Personalausweis (oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung, nicht älter als drei Monate)
  • Führerschein
  • aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als 2 Jahre)

Mit Ablauf der Umtauschfrist verliert der bisherige Führerschein seine Gültigkeit. Bürger*innen sollten sich daher einen fristgerechten Umtausch einplanen.

Ausblick:

Ausstellungsjahr des Führerscheines

Umtausch bis

1999 - 2001

bis 19. Januar 2026

2002 - 2004

bis 19. Januar 2027

2005 - 2007

bis 19. Januar 2028

2008

bis 19. Januar 2029

2009

bis 19. Januar 2030

2010

bis 19. Januar 2031

2011

bis 19. Januar 2032

2012 - 18.01.2013

bis 19. Januar 2033

Zu beachten:

Fahrerlaubnisinhaber*innen, die vor 1953 geboren und im Besitz eines Papierführerscheines (ausgestellt bis zum 31.12.1998) sind, müssen ihren Führerschein bis zum 19. Januar 2033 Umtauschen.

Hinweis: Das Fahren ohne gültigen Führerschein ist eine Ordnungswidrigkeit und wird mit einem Bußgeld geahndet.