Landkreis Vorpommern-Greifswald
Der Landrat
Postfach 1132,17464 Greifswald
Sehr geehrte Damen und Herren,
zum gesetzlich vorgeschriebenen Führerscheinumtausch möchten wir alle Bürgerinnen und Bürger umfassend informieren.
Wir möchten Sie bitten, die als Anlage beigefügte Information der Führerscheinstelle zur Aufklärung und Unterrichtung der Bürgerinnen und Bürger in Ihrem Amtsblatt oder Stadtanzeiger zu veröffentlichen.
In diesem Zusammenhang möchten wir Sie bitten, die beiliegende Information in Ihrer Verwaltung oder in den Wartebereichen der entsprechenden Ämter auszulegen.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte Damen und Herren,
Fahrerlaubnisinhaber*innen, deren Führerschein vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, müssen diesen in den nächsten Jahren persönlich in der Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Vorpommern-Greifswald Umtauschen. Die Antragstellung kann an den Standorten Pasewalk, An der Kürassierkaserne 9, Anklam, Friedländer Landstraße 21d, sowie Greifswald, Feldstraße 85a, erfolgen.
In der fünften Stufe werden alle Fahrerlaubnisinhaber*innen, deren Führerschein in den Jahren 1999, 2000 und 2001 ausgesteilt worden ist, gebeten, ihren Kartenführerschein bis zum 19. Januar 2026 umzutauschen.
Die Bearbeitungsdauer beträgt circa vier Wochen. Aufgrund der hohen Fallzahlen ist mit längeren Wartezeiten zu rechnen.
Mit Ablauf der Umtauschfrist verliert der bisherige Führerschein seine Gültigkeit. Bürger*innen sollten sich daher einen fristgerechten Umtausch einplanen.
| Ausstellungsjahr des Führerscheines | Umtausch bis |
| 1999 - 2001 | bis 19. Januar 2026 |
| 2002 - 2004 | bis 19. Januar 2027 |
| 2005 - 2007 | bis 19. Januar 2028 |
| 2008 | bis 19. Januar 2029 |
| 2009 | bis 19. Januar 2030 |
| 2010 | bis 19. Januar 2031 |
| 2011 | bis 19. Januar 2032 |
| 2012 - 18.01.2013 | bis 19. Januar 2033 |
Fahrerlaubnisinhaber*innen, die vor 1953 geboren und im Besitz eines Papierführerscheines (ausgestellt bis zum 31.12.1998) sind, müssen ihren Führerschein bis zum 19. Januar 2033 Umtauschen.
Hinweis: Das Fahren ohne gültigen Führerschein ist eine Ordnungswidrigkeit und wird mit einem Bußgeld geahndet.