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Der Usedomer Norden
Ausgabe 7/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Gemeinde Ostseebad Trassenheide über die Aufstellung der 2. Änderung und 1. Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Campingplatz Trassenheide“

1.

Für das im beiliegenden Kartenauszug gekennzeichnete Gebiet der

Gemarkung

Trassenheide

Flur

3

Flurstücke

Teilflächen aus 99/3, 99/51, 99/52, 99/55, 99/65, 99/67, 116/7

Ergänzungsfläche

rd. 2.500 m²

hat die Gemeindevertretung Trassenheide in der öffentlichen Sitzung am 30.06.2026 die Aufstellung der 2. Änderung und 1. Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Campingplatz Trassenheide“ beschlossen.

 

 

Das Plangebiet befindet sich nordöstlich des Dorfes Ostseebad Trassenheide unmittelbar an der Ostsee.

Das bereits seit Jahrzehnten bestehende und fortwährend genutzte Gelände des Campingplatzes wurde im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes

Nr. 3 „Campingplatz Trassenheide“ in Gänze planungsrechtlich gesichert.

Der Geltungsbereich der 2. Änderung und 1. Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 3 umfasst die im Auszug aus dem aktuellen Lage- und Höhenplan gekennzeichneten Flächen.

Zusätzlich ergeben sich Änderungen in den Teilplangebieten 1 und 5 der Ursprungsfassung, in denen die Zulassung von weiteren baulichen Anlagen, wie E-Ladesäulen und Carport im Bereich des Wirtschaftshofes, geregelt werden sollen.

 

 

Auszug aus dem aktuellen Lage- und Höhenplan mit Darstellung des Geltungsbereiches der 2. Änderung und 1. Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Campingplatz Trassenheide“

2.

Anlass der Planaufstellung

Der Betreiber des Campingplatzes beabsichtigt primär die Einbeziehung der bereits durch die Campingplatznutzer in Anspruch genommenen Bereiche außerhalb des Plangebietes. Weiterhin soll eine zeitgemäße Aufwertung der Infrastrukturanlagen des Campingplatzes erfolgen. Es soll eine Modernisierung und gleichzeitige Diversifizierung des Angebotes vor Ort erzielt werden.

Ziel des Verfahrens ist es, die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für quantitative und qualitative Aufwertungen innerhalb des Planbereichs zu schaffen und – unter Wahrung eines schonenden Umgangs mit Grund und Boden – das Plangebiet zu ergänzen.

Die Auslastung des Campingplatzes ist stetig gewachsen, sodass eine fortwährende Aufwertung der Gesamtanlage unabdingbar war und ist. Im Jahr 2015 wurde mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3, die Teilplangebiete 2 und 3 betreffend, innerhalb des dafür vorgesehenen Baufensters ein neues Sanitärgebäude errichtet, welches seitdem eine essenzielle Grundlage für die Steigerung der Aufenthaltsqualität der Besucher darstellt.

Mit der 2. Änderung und 1. Ergänzung soll die Anzahl der zur Verfügung stehenden Standplätze von derzeitig 320 durch die Einbeziehung der Ergänzungsflächen um 2.000 m² erhöht werden. Eine Unterteilung der Standplätze in Standplätze für Touristcamper und Zelte, wie in der Ursprungssatzung festgesetzt, soll entfallen. Zusätzlich sollen im Teilplangebiet 1 E-Ladesäulen als zeitgemäße Aufwertung des Campingplatzes sowie zur Förderung der Elektromobilität eingeplant werden. Mit diesen Maßnahmen wird eine maßvolle Erhöhung der Standortquantität und -qualität erreicht.

Zur Verbesserung der Versorgung sollen innerhalb Geltungsbereiches Warenautomaten aufgestellt werden. Weiterhin ist beabsichtigt, die derzeitige Nutzung des Rezeptionsgebäudes im Teilplangebiet 4 anzupassen.

Im Teilplangebiet 5 soll die Möglichkeit eingeräumt werden, im Bereich des Wirtschaftshofes einen Carport für Fahrzeuge zur Bewirtschaftung des Campingplatzes zu errichten.

Die beabsichtigen Aufwertungen der Anlagen im Planbereich sowie die des Campingplatzgebietes selber, sind mit den bestehenden Festsetzungen nicht mehr vereinbar, so dass diese entsprechend anzupassen sind.

Die Nutzungsbereiche des Campingplatzes gehen aktuell stellenweise über die Grenzen der Ursprungssatzung hinaus und widersprechen damit der derzeit rechtskräftigen Fassung des Bebauungsplanes Nr. 3 sowie forstrechtlichen Belangen. Vorliegend soll mit der Einbeziehung dieser Flächen in den Geltungsbereich des Campingplatzes den forstrechtlichen Belangen und städtebaulichen Zielsetzung zur Aufrechterhaltung der geordneteten Entwicklung Rechnung getragen werden. Eine Waldumwandlung und Kompensation der zu Campingzwecken genutzten Waldflächen ist erforderlich.

Die Realisierung baulicher Vorhaben erfordert eine Anpassung der Baufenster, um den Anforderungen an zeitgemäßen touristischen Angeboten entsprechen zu können.

Durch die Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes wird die Flächennutzung optimiert, um so die Nutzung des Geländes effizienter und den aktuellen Anforderungen entsprechend gestalten zu können.

Mit den vorgesehenen Maßnahmen sollen das Serviceangebot des Campingplatzes verbessert werden, was die Attraktivität für die Besucher steigert.

Um für die geplanten Investitionen die erforderliche Rechtssicherheit zu schaffen und die städtebauliche Entwicklung im Plangebiet geordnet zu steuern, ist die Einleitung eines Änderungsverfahrens erforderlich.

Der Eigentümer, die Kurverwaltung Trassenheide, hat deshalb einen entsprechenden Antrag an die Gemeindevertretung Trassenheide gestellt.

Die Planung dient der Stärkung der lokalen Wirtschaft und der Sicherung der touristischen Attraktivität der Gemeinde Ostseebad Trassenheide. Die verfolgten Zielsetzungen tragen dazu bei, eine ganzheitliche und zukunftsorientierte Entwicklung des Campingplatzes und des Gemeindegebietes zu fördern.

Für die zusätzlich zur Überbauung vorgesehenen Flächen sowie für die ergänzend in den Geltungsbereich des Campingplatzes einbezogenen Grundstücksflächen ist eine Eingriffs- Ausgleichbilanzierung zu erstellen und Maßnahmen zum Ausgleich festzulegen.

Die textlichen Festsetzungen der Ursprungsatzung werden an die aktuellen Planungsabsichten und geltenden gesetzlichen Regelungen angepasst.

3.

Flächennutzungsplan

Gemäß § 8 Abs. 2 BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Im wirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Ostseebad Trassenheide sind Teile der Geltungsbereiche derzeit noch als Waldfläche gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 9 b BauGB ausgewiesen.

Die Gemeinde Ostseebad Trassenheide stellt derzeit eine 8. Änderung des Flächennutzungsplanes auf, in der die Ausweisung der Plangebietsflächen als Sondergebiet Camping gemäß § 10 Abs. 1 BauNVO erfolgt, so dass die Zielsetzungen der Erweiterung und qualitativen Aufwertung des Plangebietes mit der gesamtgemeindlichen Planung in Übereinstimmung gebracht werden.

4.

Planverfahren

Mit der Aufstellung der 2. Änderung und 1. Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Campingplatz Trassenheide“ werden die Grundzüge der Ursprungsplanung nicht berührt.

Daher sind die Voraussetzungen zur Aufstellung der Planung im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB gegeben.

Gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung wird gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Auf Grundlage § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB werden die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und die Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB zur Stellungnahme aufgefordert.

Entsprechend § 13 Abs. 3 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen; § 4c (Überwachung) ist nicht anzuwenden.

5.

Kosten

Alle im Zusammenhang mit der Planung entstehenden Kosten sind durch den Eigentümer und Betreiber des Campingplatzes, Gemeinde Trassenheide, Kurverwaltung, Strandstraße 36 in 17449 Ostseebad Trassenheide, zu tragen.

6.

Bekanntmachung

Der Beschluss wird gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.