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Der Usedomer Norden
Ausgabe 7/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Gemeinde Ostseebad Trassenheide über die Aufstellung der 8. Änderung

des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ostseebad Trassenheide

i. V. m. der Aufstellung der 2. Änderung und 1. Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 3

„Campingplatz Trassenheide“

1.

Die Gemeindevertretung Trassenheide hat in der öffentlichen Sitzung am 30.06.2026 die Aufstellung der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ostseebad Trassenheide für das im beiliegenden Kartenauszug gekennzeichnete Gebiet, gelegen in der

Gemarkung

Trassenheide

Flur

3

Flurstücke

Teilflächen aus 99/65, 99/67, 116/7

Fläche

rd. 2.500 m²

beschlossen.

Das Plangebiet befindet sich nordöstlich des Dorfes Ostseebad Trassenheide unmittelbar an der Ostsee.

 

 

Bisherige Nutzungsarten der Flächen im rechtskräftigen Flächennutzungsplan

  • Flächen für Wald gemäß § 5 (2) 9 b BauGB 

Geplante Nutzungsarten in der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes

  • Sondergebiet Erholung mit Zweckbestimmung Campingplatzgebiet gemäß § 10 BauNVO

2.

Anlass, Ziel und Zweck der Planänderung

Die Gemeinde Trassenheide liegt in einem Tourismusschwerpunktraum.

Das Plangebiet wird bereits seit DDR- Zeiten als Campingplatz genutzt und präsentiert sich als eine Kombination aus Touristikplatz für Ferienaufenthalt, Übernachtungsplatz für Kurzaufenthalte und Naherholungsplatz für Dauercamping.

Der hohe Freizeit- und Erholungswert der Anlage wird insbesondere durch die landschaftlich reizvolle Lage auf der Insel Usedom inmitten einer bewaldeten Fläche unmittelbar an der Ostseeküste bestimmt.

Zur Schaffung von neuen, zeitgemäßen touristischen Angeboten im Planbereich sowie zur gleichzeitigen Sicherung des Bestandes, ist es erforderlich den rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 3 sowie den Flächennutzungsplan im Wege des Parallelverfahrens zu ändern und so in Übereinstimmung mit den städtebaulichen Entwicklungsvorstellungen der Gemeinde zu bringen.

Ziel ist es den Planbereich durch die bereits durch Besucher genutzten Flächen zu erweitern und bauplanungsrechtliche Voraussetzungen für quantitative und qualitative Verbesserungen zu schaffen.

Da die zu Campingzwecken in Anspruch genommenen Flächen im wirksamen Flächennutzungsplan als Wald ausgewiesen sind und es sich um Waldbestand im Sinne des Landeswaldgesetzes handelt, ist parallel zur Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 3 eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.

Die Betreiber des Campingplatzes, der Eigenbetrieb „Kurverwaltung Ostseebad Trassenheide“ hat deshalb einen entsprechenden Antrag zur Einleitung eines Bauleitverfahrens an die Gemeindevertretung Ostseebad Trassenheide gestellt.

Erfordernis der Anpassung des Flächennutzungsplanes

Die Gemeinde Ostseebad Trassenheide verfügt über einen wirksamen Flächennutzungsplan.

Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Ostseebad Trassenheide ist der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 3 als Sondergebiet Erholung gemäß § 10 BauNVO mit Zweckbestimmung Campingplatz- und Ferienhausgebiet ausgewiesen.

Die neu hinzukommenden Ergänzungsflächen sind im Flächennutzungsplan als Waldflächen gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 9b BauGB ausgewiesen.

Folglich befindet sich die 2. Änderung und 1. Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 3 derzeit noch nicht mit der gesamtgemeindlichen Planung in Übereinstimmung.

Gemäß § 8 (2) BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln.

Um die planrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung der 2. Änderung und 1. Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 3 zu schaffen, soll deshalb im Parallelverfahren eine 8. Änderung des Flächennutzungsplanes aufgestellt werden und damit eine Anpassung des Flächennutzungsplanes an die aktuellen städtebaulichen Zielsetzungen erreicht werden.

Damit folgt die Gemeinde dem Planerfordernis gemäß § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB, wonach die Gemeinden Bauleitpläne aufzustellen haben, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist.

Mit der Änderung des Flächennutzungsplans wird ein städtebaulicher Missstand beseitigt, der aus der bislang planungsrechtlich ungesicherten Nutzung der Flächen resultiert. Die Planung schafft damit die Voraussetzung für eine geordnete städtebauliche Entwicklung an diesem exponierten Standort. Die Sicherung und qualifizierte Weiterentwicklung des Campingplatzes liegt im dringenden öffentlichen Interesse der Gemeinde, da dieser seit Jahrzehnten ein wirtschaftlich und sozial bedeutender Bestandteil des Ostseebades Trassenheide ist.

3.

Wesentliche in die Planänderung einzustellende Belange

-

Bei den Ergänzungsflächen handelt es sich um Wald im Sinne des Landeswaldgesetzes M-V. Die forstrechtlichen Belange sind in die Planung einzustellen. Mit der Umnutzung von Wald in ein Sondergebiet Erholung mit Zweckbestimmung Campingplatzgebiet wird eine Waldumwandlung erforderlich. Der Verlust von Waldflächen ist zu kompensieren.

-

Durch die geplanten zusätzlichen Nutzungen innerhalb der Ergänzungsflächen und die damit einhergehenden Versiegelungen ist ein Verlust von Biotopen zu erwarten, der eine entsprechende Kompensation erforderlich macht.

Im Rahmen der zeitlich parallelen Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 3 wird eine Bestandsaufnahme dokumentiert, eine Bilanzierung des Eingriffs vorgenommen und Maßnahmen zur adäquaten Kompensation für den Verlust an Natur und Landschaft festgesetzt.

-

Die artenschutzrechtlichen Belange sind in die Planung einzustellen. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens werden Festsetzungen getroffen, so dass durch die Planungen den artenschutzrechtlichen Verboten des § 44 BNatSchG wirkungsvoll entgegnet wird.

-

Gemäß § 20 NatSchAG M-V gesetzlich geschützte Biotope befinden sich nicht im Geltungsbereich der Planänderung.

-

Das Sonstige Sondergebiet Erholung mit Zweckbestimmung Campingplatz und somit auch die Ergänzungsflächen befinden sich im Landschaftsschutzgebiet „Insel Usedom mit Festlandgürtel“. Im Planverfahren ist für die Nutzung als Campingplatz ein Ausnahmeantrag zu stellen.

-

Schutzgebietskulissen eines Natura 2000- Gebietes werden durch das Vorhaben nicht berührt.

-

Die verkehrliche Anbindung des Planänderungsgebietes ist über die Zeltplatzstraße gesichert.

-

Mit den Trägern der Ver- und Entsorgung werden die Anforderungen für eine umfassende medienseitige Erschließung abgestimmt.

4.

Kosten

Alle im Zusammenhang mit der Planänderung entstehenden Kosten sind durch den Vorhabensträger, Eigenbetrieb „Kurverwaltung Trassenheide“, zu tragen.

5.

Bekanntmachung

Der Beschluss wird gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.

Trassenheide, den 07.07.2026