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Der Usedomer Norden
Ausgabe 7/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Gemeinde Mölschow über den Vorentwurf und die öffentliche Auslegung / frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Mölschow

i.V.m. dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1 „Photovoltaik-Freiflächenanlage Bannemin“

Geltungsbereich

Der ca. 8,9 ha große Geltungsbereich umfasst das Flurstück 86/5, Flur 1 in der Gemarkung Bannemin. Die Flächen des Geltungsbereichs liegen nördlich von Bannemin und südwestlich der Gemeinde Trassenheide und sind im beiliegenden Übersichtsplan (Abbildung 1) gekennzeichnet. An der nordwestlichen Grenze der Planungsfläche verläuft die Bahnlinie der RB23.

 

 

Abbildung 1: Geltungsbereich der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes i.V.m. dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1 „Photovoltaik-Freiflächenanlage Bannemin“

1.

Die Gemeindevertretung Mölschow hat in der öffentlichen Sitzung am 09.06.2026 den Vorentwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Mölschow mit Planzeichnung und Begründung in der Fassung vom 25.03.2026 gebilligt.

2.

Der Vorentwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Mölschow in der Fassung vom 25.03.2026, bestehend aus Planzeichnung und Begründung wird in der Zeit vom 23.07.2026 bis einschließlich 24.08.2026 auf der Internetseite des Amtes Usedom-Nord unter dem Link:

https://amtusedomnord.de/aktuelles/auszulegende-unterlagen/

sowie zusätzlich im Internetportal des Landes M-V unter: https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene (Pfad: Pläne in Aufstellung) zugänglich gemacht.

Der Vorentwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Mölschow in der Fassung vom 25.03.2026, bestehend aus Planzeichnung und Begründung liegt gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit

von Donnerstag, den 23.07.2026 bis Montag, den 24.08.2026

(jeweils einschließlich)

im Bauamt des Amtes Usedom-Nord in 17454 Zinnowitz, Möwenstraße 1 in Zimmer Nr. 207 während folgender Zeiten:

Montag

09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag

09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Mittwoch

09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Donnerstag

09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Während dieser Auslegungsfrist kann jedermann Auskunft über die Inhalte der Planung erhalten sowie Anregungen und Hinweise zum Vorentwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorbringen.

Darüber hinaus können innerhalb der Auslegungsfrist Stellungnahmen auch per Post (Bauamt des Amtes Usedom-Nord in 17454 Zinnowitz, Möwenstraße 1) sowie per E-Mail (info@amtusedomnord.de)eingereicht werden.

Die der Planung zugrunde liegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Vorschriften) können im Amt Usedom-Nord in 17454 Zinnowitz, Möwenstraße 01 im Bauamt eingesehen werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Mölschow unberücksichtigt bleiben.

3.

Ausgangslage und Planungsanlass

Die Gemeindevertretung Mölschow hat in ihrer Sitzung am 14.10.2025 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1 sowie die entsprechende 2. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) beschlossen.

Da der Bebauungsplan gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln ist, die derzeitigen Darstellungen im FNP (z. B. Flächen für die Landwirtschaft) jedoch nicht mit der geplanten Nutzung als Photovoltaik-Freiflächenanlage übereinstimmen, ist die Änderung des FNP im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB erforderlich. Ziel ist die Ausweisung einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik“.

Der vorliegende Vorentwurf zur 2. Änderung des FNP passt die vorbereitende Bauleitplanung an die beabsichtigte Standortentwicklung an. In der Planzeichnung wird der Änderungsbereich als Sonderbaufläche markiert. Die Begründung erläutert die städtebaulichen Ziele und die Einordnung in die übergeordnete Planung (Landesraumentwicklungsprogramm).

Ein städtebaulicher Vertrag zur Übernahme der Planungskosten durch den Vorhabenträger wurde bereits geschlossen.

4.

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung

Der Beschluss über die öffentliche Auslegung bzw. zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit am Vorentwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Mölschow in der Fassung vom 25.03.2026 wird hiermit ortsüblich bekanntgemacht.

Mölschow, den 07.07.2026