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Der Usedomer Norden
Ausgabe 7/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Gemeinde Mölschow über den Vorentwurf und die öffentliche Auslegung / frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1 „Photovoltaik-Freiflächenanlage Bannemin“

Abbildung 1: Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1 „Photovoltaik-Freiflächenanlage Bannemin“

Geltungsbereich

Der ca. 8,9 ha große Geltungsbereich umfasst das Flurstück 86/5, Flur 1 in der Gemarkung Bannemin. Die Flächen des Geltungsbereichs liegen nördlich von Bannemin und südwestlich der Gemeinde Trassenheide und sind im beiliegenden Übersichtsplan (Abbildung 1) gekennzeichnet. An der nordwestlichen Grenze der Planungsfläche verläuft die Bahnlinie der RB23.

 

 

1.

Die Gemeindevertretung Mölschow hat in der öffentlichen Sitzung am 09.06.2026 den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1 „Photovoltaik-Freiflächenanlage Bannemin“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den Textlichen Festsetzungen (Teil B), der Begründung und dem Vorhaben- und Erschließungsplan in der Fassung vom 25.03.2026 gebilligt.

2.

Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1 „Photovoltaik-Freiflächenanlage Bannemin“ mit der Planzeichnung (Teil A), den Textlichen Festsetzungen (Teil B), der Begründung und dem Vorhaben- und Erschließungsplan in der Fassung vom 25.03.2026 wird in der Zeit vom 23.07.2026 bis einschließlich 24.08.2026 auf der Internetseite des Amtes Usedom-Nord unter dem Link:

https://amtusedomnord.de/aktuelles/auszulegende-unterlagen/

sowie zusätzlich im Internetportal des Landes M-V unter: https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene (Pfad: Pläne in Aufstellung) zugänglich gemacht.

Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1 „Photovoltaik-Freiflächenanlage Bannemin“ mit der Planzeichnung (Teil A), den Textlichen Festsetzungen (Teil B), der Begründung und dem Vorhaben- und Erschließungsplan in der Fassung vom 25.03.2026 liegt gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit

von Donnerstag, den 23.07.2026 bis Montag, den 24.08.2026

(jeweils einschließlich)

im Bauamt des Amtes Usedom-Nord in 17454 Zinnowitz, Möwenstraße 1 in Zimmer Nr. 207 während folgender Zeiten:

Montag

09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag

09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Mittwoch

09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Donnerstag

09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Während dieser Auslegungsfrist kann jedermann Auskunft über die Inhalte der Planung erhalten sowie Anregungen und Hinweise zum Vorentwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorbringen.

Darüber hinaus können innerhalb der Auslegungsfrist Stellungnahmen auch per Post (Bauamt des Amtes Usedom-Nord in 17454 Zinnowitz, Möwenstraße 1) sowie per E-Mail (info@amtusedomnord.de)eingereicht werden.

Die der Planung zugrunde liegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Vorschriften) können im Amt Usedom-Nord in 17454 Zinnowitz, Möwenstraße 01 im Bauamt eingesehen werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1 „Photovoltaik-Freiflächenanlage Bannemin“ unberücksichtigt bleiben.

3.

Ausgangslage und Planungsanlass

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 14.10.2025 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1 sowie die 2. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Mölschow beschlossen. Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage auf dem Flurstück 86/5, Flur 1 der Gemarkung Bannemin.

Der Vorhabenträger PAC Bismut GmbH & Co. KG beabsichtigt, auf einer Fläche von ca. 8,9 Hektar solare Strahlungsenergie zur Stromerzeugung zu nutzen. Dies steht im Einklang mit den Klimaschutzzielen der Bundesregierung sowie dem Bestreben des Landes Mecklenburg-Vorpommern, den Anteil erneuerbarer Energien massiv auszubauen (vgl. Erlass „Mehr Photovoltaik wagen!“).

Der nun vorliegende Vorentwurf konkretisiert die städtebauliche Zielsetzung. Er beinhaltet erste Aussagen zur räumlichen Ausdehnung der PV-Planung sowie zur Erschließung des Plangebiets. Ein städtebaulicher Vertrag zur Übernahme der Planungskosten durch den Vorhabenträger wurde bereits geschlossen.

4.

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung

Der Beschluss über die öffentliche Auslegung bzw. zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit am Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1 „Photovoltaik-Freiflächenanlage Bannemin“ der Gemeinde Mölschow wird hiermit ortsüblich bekanntgemacht.

Mölschow, den 07.07.2026