vom 21.08.2023
| Die Unternehmerin | Usedomer Geothermie GmbH & Co.KG, Sitz Radebeul, Meißner Straße 177, 01445 Radebeul |
hat beim Bergamt Stralsund nach § 48 Abs. 2, §§ 52 ff. des Bundesberggesetzes (BBergG) vom 13.08.1980 (BGBl. I S. 1310), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 22.03.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 88), die Zulassung des
Sonderbetriebsplanes 2023 - Förderbohrung für die Reaktivierung der Tiefbohrung Gt Karlshagen 1/88
Sonderbetriebsplanes 2023 - Injektionsbohrung für die Reaktivierung der Tiefbohrung Gt Karlshagen 2/87
Sonderbetriebsplanes 2023 - Soleleitung für den Bau und Betrieb des Soleleitungssystems der GHZ
beantragt.
Diese Sonderbetriebspläne sehen die Inspektion und Inbetriebnahme der bereits bestehenden Bohrungen Gt Karlshagen 1/88 und Gt Karlshagen 2/87 vor, um eine geothermische Heizzentrale am Standort Karlshagen zu errichten, welche jedoch nicht Gegenstand dieser Verfahren ist. Die verbindende Leitung der einzelnen Anlagenkomponenten (Bohrung, Heizzentrale, Bohrung) ist ebenfalls Bestanteil eines der o.g. Sonderbetriebspläne. Die Unterlagen umfassen insbesondere die Vorhabenbeschreibung, technische Realisierung der Maßnahmen, Umweltverträglichkeitsvortrachtungen und den Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis.
Die vollständigen Antragsunterlagen liegen in der Zeit
vom 23.08.2023 bis 22.09.2023
im Rahmen der Öffnungszeiten (oder nach vorheriger Vereinbarung)
| im | Bergamt Stralsund | ||
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| Frankendamm 17 |
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| 18439 Stralsund |
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| montags bis donnerstags | 08:00 bis 15:00 Uhr
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| und freitags | 08:00 bis 11:00 Uhr | |
| im | Amt Usedom-Nord | ||
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| Möwenstraße 1 | ||
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| 17454 Ostseebad Zinnowitz | ||
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| montags | 09:00 - 12:00 Uhr | |
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| dienstags | 09:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 16:00 Uhr |
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| mittwochs | 09:00 - 12:00 Uhr |
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| donnerstags | 09:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 18:00 Uhr |
zu jedermanns Einsichtnahme aus.
Außerdem werden die Antragsunterlagen ab Beginn der Auslegung am 23.08.2023 auch über die Internetseiten des Bergamtes Stralsund (www.bergamt-mv.de, Service, Genehmigungsverfahren) zugänglich gemacht.
Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, das ist
(Einwendungsfrist), schriftlich oder zur Niederschrift beim Bergamt Stralsund, Frankendamm 17, 18439 Stralsund, Einwendungen gegen einen oder mehrere Sonderbetriebspläne erheben.
Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 73 Abs. 4 Satz 3 VwVfG M-V).
Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), gilt für das Verfahren derjenige Unterzeichner als Vertreter der übrigen Unterzeichner, der darin mit seinem Namen, seinem Beruf und seiner Anschrift als Vertreter bezeichnet ist, soweit er nicht von ihnen als Bevollmächtigter bestellt worden ist. Vertreter kann nur eine natürliche Person sein. Gleichförmige Eingaben, die die genannten Angaben nicht deutlich sichtbar auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seiten enthalten oder dem Erfordernis, dass Vertreter nur eine natürliche Person sein kann, nicht entsprechen, können unberücksichtigt bleiben.
Im Rahmen der bergrechtlichen Sonderbetriebsplanverfahren sind keine Erörterungen erforderlich; worauf daher in diesem Verfahren verzichtet wird.
Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind.
Durch Einsichtnahme in die Betriebsplanunterlagen, Erhebung von Einwendungen, Teilnahme an der Informationsveranstaltung oder Vertreterbestellung entstandene Kosten werden nicht erstattet.