Auf der Grundlage des § 5 Abs. 1 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom 13. Juli 2011 (GVOBl. S. 777), in der derzeit gültigen Fassung und aufgrund der §§ 14, 16 und 17 des Baugesetzbuches vom 03. November 2017 (BGBI. I, S. 3634), in der derzeit gültigen Fassung, hat die Gemeindevertretung des Ostseebades Zinnowitz in der öffentlichen Sitzung am 01.08.2023 den Erlass einer Satzung zur Verlängerung der Satzung über die Veränderungssperre i.V.m. der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 40 für das „Wohngebiet am Glienbergweg“ beschlossen.
§ 1
Die Geltungsdauer der bestehenden Satzung über die Veränderungssperre zur Sicherung der Planung für den Bebauungsplan Nr. 40 „Wohngebiet am Glienbergweg“ der Gemeinde Ostseebad Zinnowitz wird um ein Jahr verlängert.
(1) Die Verlängerung der Veränderungssperre tritt am Tage der Bekanntmachung in Kraft.
(2) Sie tritt außer Kraft, sobald und soweit der für den Geltungsbereich dieser Satzung aufgestellte Bebauungsplan Nr. 40 „Wohngebiet am Glienbergweg“ rechtsverbindlich geworden ist, spätestens jedoch nach Ablauf eines Jahres.
Die Bekanntmachung ist auch im Internet auf der Homepage www.amtusedomnord.de veröffentlicht.