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Der Usedomer Norden
Ausgabe 9/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Gemeinde Peenemünde über die Auslegung des Vorentwurfes des Bebauungsplanes Nr. 14 „Photovoltaik-Freiflächenanlage Flugplatz Peenemünde“

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Gemeinde Peenemünde hat auf ihrer Sitzung am 27.07.2023 den Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 14 „Photovoltaik-Freiflächenanlage Flugplatz Peenemünde“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), Text (Teil B) und der Begründung in der Fassung von Juni 2023 gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Die erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird hiermit durchgeführt.

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB wird gleichzeitig durchgeführt.

Die vorliegende Planung verfolgt das Ziel, unter Berücksichtigung der Belange des Natur- und Klimaschutzes sowie des Landschaftsbildes, das Planungsgebiet als Sonstiges Sondergebiet nach § 11 Abs. 2 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik“ festzusetzen. Zulässig sein sollen die Errichtung und der Betrieb von baulichen Anlagen zur Stromerzeugung aus Solarenergie als aufgeständertes System inkl. der zugehörigen Nebenanlagen.

Erforderliche Ausgleichsmaßnahmen sowie die dafür notwendigen Flächen werden festgesetzt. Im Zuge des Bauleitplanverfahrens ist zu klären, inwieweit Einwirkungen auf die Schutzgüter bestehen.

Die geplante PVA soll auf dem Gelände des Flugplatzes der Gemeinde Peenemünde entstehen. Der Flugplatz wurde ab April 1938 in Betrieb genommen und bis 1990 militärisch genutzt. Seit 1993 steht der Flugplatz für touristische Rundflüge in Kleinflugzeugen, private sowie gewerbliche Flüge zur Verfügung.

Der Vorhabenstandort liegt westlich der Landebahn, etwa 2 km nördlich des Ortskerns Peenemünde entfernt.

Der Geltungsbereich ist auf beigefügtem Übersichtplan ersichtlich, hat eine Größe von rd. 120 ha und beinhaltet die Flurstücke 9/1, 9/2 und 1/71 der Flur 4 der Gemarkung Peenemünde.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 14 „Photovoltaik-Freiflächenanlage Flugplatz Peenemünde“ mit Planzeichnung (Teil A), Text (Teil B) und Begründung in der Fassung von Juni 2023 liegt gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit

von Montag, den 02.10.2023 bis Montag, den 06.11.2023

(jeweils einschließlich)

im Bauamt des Amtes Usedom-Nord in 17454 Zinnowitz, Möwenstraße 01 in Zimmer Nr. 103/105 während folgender Zeiten:

Montag bis Freitag

von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und

Montag und Mittwoch

von 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr und

Dienstag

von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr und

Donnerstag

von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Während dieser Auslegungsfrist kann jedermann Auskunft über die Inhalte des Vorentwurfs erhalten und Anregungen und Hinweise schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorbringen. Darüber hinaus können innerhalb der Auslegungsfrist Stellungnahmen auch per Post (Bauamt des Amtes Usedom-Nord in 17454 Zinnowitz, Möwenstraße 01) eingereicht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 14 „Photovoltaik-Freiflächenanlage Flugplatz Peenemünde“ der Gemeinde Peenemünde unberücksichtigt bleiben.

Ergänzend sind die Bekanntmachung sowie die Auslegungs- und Beteiligungs-unterlagen im Internet auf der Homepage des Amtes Usedom-Nord unter https://amtusedomnord.de unter dem Link „Bekanntmachungen“, „Peenemünde“ eingestellt. Zusätzlich sind die Unterlagen im lnternetportal des Landes M-V unter https://blan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene einsehbar.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden von der Auslegung unterrichtet. Es liegen noch keine umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen vor.

Peenemünde, den 29.08.2023

Anlage

Übersichtsplan mit Abgrenzung des Geltungsbereichs