Die Gemeinden des Amtes Usedom-Nord möchten auch im Haushaltsjahr 2024 die ortsansässigen Vereine im Rahmen ihrer Finanzkraft auf Grundlage der Richtlinien über die Gewährung von Förderungen der Vereine unterstützen. Die Vereinstätigkeiten liegen im besonderen gemeindlichen Interesse und es ist schön zu sehen, dass sich auch Kinder und Jugendliche in das Vereinsleben einbringen können.
Da wir natürlich keinen Verein vergessen möchten, denken Sie bitte daran, dass die Anträge für das Haushaltsjahr 2024 fristgerecht im Amt Usedom-Nord eingehen. Die Anträge können mit dem entsprechenden Antragsformular schriftlich und vollständig für die jeweiligen Gemeinden wie folgt spätestens gestellt werden:
| Gemeinde | spätester Abgabetermin |
| Ostseebad Zinnowitz | 31. Oktober 2023 |
| Ostseebad Karlshagen | 28. Februar 2024 |
| Ostseebad Trassenheide | 31. März 2024 |
| Gemeinde Mölschow | 31. März 2024 |
| Gemeinde Peenemünde | 31. März 2024 |
Später eingehende Anträge können nicht berücksichtigt werden., bitte beachten Sie dies.
Das Antragsformular und die Richtlinien der jeweiligen Gemeinden finden Sie auf der Internetseite des Amtes Usedom-Nord unter www.amtusedomnord.de/formulare/kaemmerei.
Sollten Sie nicht die Möglichkeit haben auf unsere Internetseite zugreifen zu können oder Fragen haben, können Sie sich jederzeit bei Frau J. Bergmann telefonisch unter 038377-73124 oder per E-Mail an j.bergmann@amtusedomnord.de melden oder Sie kommen gerne persönlich im Amt Usedom-Nord, Möwenstraße 1, 17454 Ostseebad Zinnowitz, Zimmer 206 vorbei.
Des Weiteren möchte ich Sie mit diesem Aufruf auch noch einmal erinnern, dass Sie bis zum 15.12.2023 die Verwendungsnachweise über den diesjährigen Zuschuss erbringen müssen. Das entsprechende Formular dazu können Sie jederzeit bei mir unter den oben genannten Daten anfragen und erhalten.