| Mindestkaufpreis/- Mietzins | Es wird auf den Bodenrichtwert verwiesen. |
| Lageadresse: | zentrale Lage (unweit der B 111) |
| 17454 Ostseebad Zinnowitz |
| Möskenweg 24 B |
| Katasterangaben: | Gemarkung Zinnowitz, Flur 9 |
| Flurstücke 44/3 und 45/4 |
| Geltungsbereich insg.: 2.125 m² |
Grundbuch von Zinnowitz des Amtsgerichtes Greifswald Blatt 2441
| Bestandsverzeichnis: lfd. Nr. 1: | |
| Gemarkung Zinnowitz, Flur 9, Flurstück 44/3 | |
| Wirtschaftsart und Lage: | Gebäude- und Freifläche, |
| Möskenweg 24 B, 17454 Ostseebad Zinnowitz |
| Größe: | 1.757 m² |
| Abteilung 2: | Beschränkte persönliche Dienstbarkeit |
| (Transformatorenstationsrecht) für die e.dis |
| Energie Nord AG, Fürstenwalde/Spree |
| Abteilung 3: | keine Eintragungen |
|
|
| Bestandsverzeichnis: lfd. Nr. 2: | |
| Gemarkung Zinnowitz, Flur 9, Flurstück 45/4 | |
| Wirtschaftsart und Lage: | Gebäude- und Freifläche, |
| Möskenweg 24 B, 17449 Ostseebad Zinnowitz |
| Größe: | 368 m² |
| Abteilung 2: | keine Eintragungen |
| Abteilung 3: | keine Eintragungen |
Auf dem Grundstück befindet sich eine derzeit als „ALDI-Markt“ betriebene Verkaufshalle (ALDI-Markt-Filiale/Lebensmittelmarkt).
Daten zur Gewerbeimmobilie:
Baujahr – 1999
Verkaufsfläche – ca. 695 m²
Nebenräume – ca. 56 m²
Lagerfläche – ca. 118 m²
Energieträger Heizung - Erdgas
Energieträger Warmwasser - Strom
Befestigte Parkmöglichkeiten befinden sich in unmittelbarer Nähe.
Das Grundstück befindet sich im Plangebiet des Vorentwurfes des Bebauungsplanes Nr. 41 „Neubau Lebensmittelmarkt und Mehrzweckgebäude touristische Infrastruktur“.
Der Vorentwurf wurde am 15.04.2024 öffentlich bekannt gemacht und liegt vom 29.04.2024 bis 07.06.2024 im Bauamt des Amtes Usedom-Nord zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Die Zuwegung zum Grundstück/Objekt erfolgt über die Straße „Möskenweg“. Dabei handelt es sich um eine ausgebaute Hauptverkehrsstraße mit Gehweg.
Anschlüsse für Trink- und Abwasser, Elektroenergie und Telefon liegen am Grundstück/Objekt aus zentralen Netzen an.
Ein Glasfaseranschluss ist geplant.
Der Erwerber/Mieter hat das Grundstück/Objekt zu übernehmen, wie es steht und liegt.
Die Möglichkeit eines Abrisses besteht. Die dabei entstehenden Kosten übernimmt der Erwerber/Mieter.
Das Grundstück/Objekt kann besichtigt werden. Termine für die Besichtigung des Grundstückes/Objektes sind mit dem Amt Usedom-Nord zu vereinbaren.
Das Grundstück ist entsprechend unter Einhaltung der bau- und sonstigen rechtlichen Vorschriften durch den Erwerber/Mieter zu nutzen. Für die Durchführbarkeit des Vorhabens ist allein der Erwerber/Mieter verantwortlich. Zur Sicherung der vorgenannten Verpflichtung ist (bei Kauf) ein Wiederkaufsrecht einzuräumen, dass durch die Eintragung einer Rückauflassungsvormerkung im Grundbuch gesichert werden soll.
Den Beteiligten ist bekannt, dass der Vertragsgegenstand für nichtbezahlte Beiträge und andere öffentliche Lasten haftet und dass derartige Bescheide auch für umlegungsfähigen Aufwand aus früherer Zeit ergehen können.
Sämtliche Kosten, welche im Zusammenhang mit der Veräußerung/Vermietung des Grundstückes/Objektes entstehen, trägt der Erwerber/ Mieter.
Der Erwerbsantrag/Mietantrag ist mit entsprechendem Kaufpreisangebot/Mietzinsangebot in einem geschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Angebot – ALDI-Grundstück Zinnowitz“ an die Gemeinde Ostseebad Zinnowitz über das Amt Usedom-Nord, Möwenstraße 1, 17454 Ostseebad Zinnowitz
bis zum 30.09.2024 (bis 12:00 Uhr)
zu richten.
Der Antrag ist unter Nennung des Erwerbs- bzw. Mietinteressenten mit vollständigem Vor- und Nachnamen und Anschrift zu stellen. Bei Firmen ist ein beglaubigter Handelsregisterauszug beizufügen.
Dem Antrag ist ein umsetzbares zeitliches Realisierungskonzept mit Investitions- und Finanzierungsplanung beizulegen. Vorentwürfe und konkrete Vorstellung wären wünschenswert.
Die Ausschreibende ist nicht verpflichtet an den Höchstbietenden oder überhaupt zu verkaufen/vermieten. Die Ausschreibende bleibt in ihrer Vergabeentscheidung frei. Die Ausschreibende ist nicht Eigentümerin des Objektes.
Die Angebotseröffnung ist nicht öffentlich.
Die Erwerbsinteressenten/Mietinteressenten werden über den Ausgang des Verfahrens benachrichtigt. Entstandene Kosten werden nicht erstattet.
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