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Der Usedomer Norden
Ausgabe 9/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Gemeinde Ostseebad Karlshagen über die Aufstellung der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ostseebad Karlshagen

in Verbindung mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 33 für das "Ferienhaus- und Wohngebiet zwischen Gartenstraße und Fliederweg"

1.

Geltungsbereich

Für das in beigefügtem Übersichtsplan gekennzeichnete Gebiet hat die Gemeindevertretung des Ostseebades Karlshagen in der öffentlichen Sitzung am 17.07.2025 die Aufstellung der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ostseebad Karlshagen beschlossen:

Gemarkung

Karlshagen

Flur

2

Flurstücke

201, 202/6 und 202/10

Fläche

ca. 9.168 m²

Auf den Grundstücken befinden sich die Anlagen des Ferienhofes Letzter Heller. Hierzu gehören mehrere Ferienhäuser, Freiflächen zur Erholungsnutzung und zu Campingzwecken, ein Wohngebäude als Betriebswohnung und ein Parkplatz.

Begrenzung des Plangebietes:

-

im Nordwesten durch die Gartenstraße und Wohn- und Ferienhausbebauung

-

im Nordosten durch Wohn- und Ferienhausbebauung

-

im Südosten durch den Fliederweg

-

im Südwesten durch die Wilde Hütung und Wohnbebauung

Die Gesamtfläche des Planänderungsgebietes beträgt rd. 1 ha.

2.

Anlass und Ziel der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes

Die Gemeinde Ostseebad Karlshagen verfügt über einen wirksamen Flächennutzungsplan i.d.F. der 4. Änderung.

Das Plangebiet wurde entsprechend den zum Zeitpunkt der Aufstellung des Flächennutzungsplanes vorherrschenden Nutzungen als Wohnbaufläche gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 BauNVO ausgewiesen. Darunter fallen auch Allgemeine Wohngebiete gemäß § 4 BauNVO, die neben Wohngebäuden auch Betriebe des Beherbergungsgewerbes wie eine Pension zulassen.

Entwicklungsmöglichkeiten wurden im südlichen Bereich in Angrenzung zur Straße Wilde Hütung ausgemacht. Für die noch zur Verfügung stehenden unbebauten Flächen wurde eine Kapazität für bis zu 3 Grundstücken für Wohnbebauung - 3 Wohneinheiten prognostiziert.

Die Zielsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 33 befinden sich daher derzeit nur teilweise mit der gesamtgemeindlichen Planung in Übereinstimmung.

Im Zusammenhang mit der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes werden die mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 33 stehenden städtebaulichen Zielsetzungen berücksichtigt.

Geplante Nutzungsarten für den Geltungsbereich der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ostseebad Karlshagen:

  • Reines Wohngebiet gemäß § 3 BauNVO
  • Sondergebiet Erholung/ Zweckbestimmung: Ferienhausgebiet gemäß § 10 Abs. 4 BauNVO
  • Sondergebiet/ Zweckbestimmung: Standplätze für Wohnmobile/ Caravans gemäß § 10 Abs. 4 BauNVO
  • Grünland gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB

3.

Belange des Natur- und Umweltschutzes

Entsprechend § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB sind bei der Aufstellung von Bauleitplänen die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege, zu berücksichtigen.

Die Planänderung wird nach § 2 ff. BauGB aufgestellt. Eine Umweltprüfung ist durchzuführen und ein Umweltbericht als gesonderter Teil der Begründung zu erarbeiten.

4.

Kostenübernahme

Alle im Zusammenhang mit der Überplanung des Gebietes entstehenden Kosten sind durch die Grundstückseigentümerin zu tragen.

Dies wird in einem Städtebaulichen Vertrag zwischen der Gemeinde Ostseebad Karlshagen und der Grundstückseigentümerin vor Satzungsbeschluss detailliert festgeschrieben.

5.

Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB soll im Rahmen der öffentlichen Auslegung der Vorentwurfsunterlagen für die Dauer eines Monats erfolgen.

6.

Bekanntmachung des Beschlusses

Der Beschluss wird gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.

Karlshagen, den 28.08.2025