| 1. | Geltungsbereich |
Für das in beigefügtem Übersichtsplan gekennzeichnete Gebiet hat die Gemeindevertretung des Ostseebades Karlshagen in der öffentlichen Sitzung am 17.07.2025 die Aufstellung der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ostseebad Karlshagen beschlossen:
| Gemarkung | Karlshagen |
| Flur | 2 |
| Flurstücke | 201, 202/6 und 202/10 |
| Fläche | ca. 9.168 m² |
Auf den Grundstücken befinden sich die Anlagen des Ferienhofes Letzter Heller. Hierzu gehören mehrere Ferienhäuser, Freiflächen zur Erholungsnutzung und zu Campingzwecken, ein Wohngebäude als Betriebswohnung und ein Parkplatz.
Begrenzung des Plangebietes:
| - | im Nordwesten durch die Gartenstraße und Wohn- und Ferienhausbebauung |
| - | im Nordosten durch Wohn- und Ferienhausbebauung |
| - | im Südosten durch den Fliederweg |
| - | im Südwesten durch die Wilde Hütung und Wohnbebauung |
Die Gesamtfläche des Planänderungsgebietes beträgt rd. 1 ha.
| 2. | Anlass und Ziel der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes |
Die Gemeinde Ostseebad Karlshagen verfügt über einen wirksamen Flächennutzungsplan i.d.F. der 4. Änderung.
Das Plangebiet wurde entsprechend den zum Zeitpunkt der Aufstellung des Flächennutzungsplanes vorherrschenden Nutzungen als Wohnbaufläche gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 BauNVO ausgewiesen. Darunter fallen auch Allgemeine Wohngebiete gemäß § 4 BauNVO, die neben Wohngebäuden auch Betriebe des Beherbergungsgewerbes wie eine Pension zulassen.
Entwicklungsmöglichkeiten wurden im südlichen Bereich in Angrenzung zur Straße Wilde Hütung ausgemacht. Für die noch zur Verfügung stehenden unbebauten Flächen wurde eine Kapazität für bis zu 3 Grundstücken für Wohnbebauung - 3 Wohneinheiten prognostiziert.
Die Zielsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 33 befinden sich daher derzeit nur teilweise mit der gesamtgemeindlichen Planung in Übereinstimmung.
Im Zusammenhang mit der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes werden die mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 33 stehenden städtebaulichen Zielsetzungen berücksichtigt.
Geplante Nutzungsarten für den Geltungsbereich der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ostseebad Karlshagen:
| 3. | Belange des Natur- und Umweltschutzes |
Entsprechend § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB sind bei der Aufstellung von Bauleitplänen die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege, zu berücksichtigen.
Die Planänderung wird nach § 2 ff. BauGB aufgestellt. Eine Umweltprüfung ist durchzuführen und ein Umweltbericht als gesonderter Teil der Begründung zu erarbeiten.
| 4. | Kostenübernahme |
Alle im Zusammenhang mit der Überplanung des Gebietes entstehenden Kosten sind durch die Grundstückseigentümerin zu tragen.
Dies wird in einem Städtebaulichen Vertrag zwischen der Gemeinde Ostseebad Karlshagen und der Grundstückseigentümerin vor Satzungsbeschluss detailliert festgeschrieben.
| 5. | Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit |
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB soll im Rahmen der öffentlichen Auslegung der Vorentwurfsunterlagen für die Dauer eines Monats erfolgen.
| 6. | Bekanntmachung des Beschlusses |
Der Beschluss wird gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.
Karlshagen, den 28.08.2025