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Krakower Seen-Kurier
Ausgabe 1/2023
Informationen aus der Amtsverwaltung
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Wichtige Information zur Wohngeldreform 2023

Zum 01.01.2023 wurde das Wohngeld deutlich erhöht. Mieter*innen und Eigentümer*innen sollten daher ernsthaft darüber nachdenken, Wohngeld zu beantragen. Beim Wohngeld handelt es sich nicht um Almosen. Wer die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, hat einen Rechtsanspruch auf diese Zahlungen.

Wohngeld wird als Mietzuschuss für Menschen gezahlt, die Mieter*innen einer Wohnung sind oder als Lastenzuschuss für Eigentümer*innen einer Wohnung oder eines Hauses. Von den staatlichen Zuschüssen profitieren Haushalte, die ansonsten grundsätzlich keine Unterstützung wie das Bürgergeld oder die Grundsicherung im Alter bekommen.

Die entsprechenden Antragsformulare erhalten Sie in der Wohngeldstelle des Amtes Krakow am See, Zimmer 0.03 im Erdgeschoss, in der Außenstelle der Amtsverwaltung in Lalendorf oder auf der Internetseite des Amtes Krakow am See https://www.amt-krakow-am-see.de.

Für die Antragsbearbeitung sind sämtliche Einnahmen (Einkommen aus selbständiger oder nichtselbständiger Arbeit, Renten, Zinsen usw.) eines Haushaltes in Kopie nachzuweisen. Außerdem ist der Mietvertrag einzureichen. Miet-, Renten- und Gehaltszahlungen werden zudem durch eine Kopie eines Kontoauszuges nachgewiesen, nicht relevante Angaben können geschwärzt werden. Für die Beantragung eines Lastenzuschusses sind außerdem sämtliche Ausgaben wie z. B. die Kosten für den Hauskredit (Jahreskontoauszug der Bank), den/die Schornsteinfeger*in, die Grundsteuer und die Abfallkosten relevant.

Selbstverständlich stehen wir Ihnen für die Beratung und bei weiteren Fragen auch unter der Telefonnummer 038457/304-34 oder per E-Mail an wohngeld@krakow-am-se.de zur Verfügung.

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