Zeitenwende … ist das Wort des zurückliegenden Jahres 2022.
Das gab die Gesellschaft für deutsche Sprache kürzlich bekannt. Es ist keineswegs ein neues Wort und wird in allgemeiner Bedeutung für Übergange in eine neue Ära verwendet. Im besonderen Sinne wurde es Ende Februar 2022 von Bundeskanzler Olaf Scholz verwendet. "Der russische Überfall auf die Ukraine markiert eine Zeitenwende. Er bedroht unsere gesamte Nachkriegsordnung".
Die Worte des Jahres sind stets Begriffe, die das Leben besonders bestimmten. Eine Jury von Sprachwissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern wählt sie jeweils kurz vor Jahresende aus Belegen verschiedener Medien und aus Einsendungen von Außenstehenden aus. 1971 wurde so ein Wort des Jahres zum ersten Mal benannt und seit 1977 dann regelmäßig fortlaufend bis heute. Seither begleiten uns Wörter, die „die öffentliche Diskussion des betreffenden Jahres besonders bestimmt haben oder die für wichtige Themen stehen“: z.B. 1986 „Tschernobyl“, 1989 „Reisefreiheit“, 2005 „Bundeskanzlerin“, 2006 „Fanmeile“ oder 2014 „Lichtgrenze“.
In diesem Sinne herzlich willkommen im neuen Jahr 2023 … in dem hoffentlich das aktuelle Wort des Jahres seine besondere Bedeutsamkeit verliert und die entscheidenden Akteure im und um den Ukrainekrieg einen nachhaltigen Frieden hinbekommen.
Ein Beispiel dafür ließe sich im Westfälischen Frieden, gerade 375 Jahre alt geworden, finden - mit dem Europa 1648 seinen ersten großen Krieg erfolgreich beendete. Die dort angewandten Lösungsstrategien lassen sich auch heute durchaus noch nutzen.
Partnerschaft für Demokratie
Im Koordinatorinnen-Team gibt es Veränderung: wir verabschieden uns von unserer externen Koordinatorin, Frau Anne Pressentin, die in Kürze einen neue berufliche Herausforderung beginnen wird. Wir bedanken uns herzlich für mehr als drei Jahre sehr engagierter, kreativer und verlässlicher Zusammenarbeit und wünschen Frau Pressentin in ihrem neuen Wirkungskreis alles Gute, Erfüllung und Erfolg.
Die Koordinierungs- und Fachstelle für unsere Partnerschaft (http://www.pfd-krakow-mecklenburgische-schweiz.de), das CJD Nord, sucht nun nach Verstärkung für die Weiterführung dieser Netzwerkarbeit. Bis dahin ist die interne Koordinatorin, Frau Sabrina Nehls, Ihre Ansprechpartnerin und steht Ihnen wie gewohnt bei der Initiierung und Umsetzung der Projekte zur Seite.
Mit Beginn des neuen Jahres tritt die neue Wohngeldreform in Kraft. Wie bereits aus den Medien zu entnehmen war, sind nun mehr Bürger_innen Wohngeld berechtigt.
Zur Beantragung werden folgende Unterlagen benötigt:
aktueller Rentenbescheid oder Verdienstbescheinigung der letzten 3 Monate
wenn vorhanden andere Einnahmen
Mietvertrag bzw. bei Eigentum Auszug aus dem Grundbuch und ggf. Kreditunterlagen
bei Eigentum sind Kosten für Müll, Schornsteinfeger und die Betriebskosten miteinzureichen
bei Mietwohnung die letzte Betriebskostenabrechnung
einen Kontoauszug, auf dem nur die Zahlung der Miete bzw. Kreditrate zu erkennen ist / der Rest kann unkenntlich gemacht werden
Gerne können Sie die Formulare auch per Post erhalten. Weitere Auskünfte erteilt Frau Anne Fischer unter wohngeld@krakow-am-see.de oder 038457-304-34.
Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt.
• Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene): Interessenten bewerben sich für das bis zum 28.02.2023 beim Amt Krakow am See, Markt 2 in 18292 Krakow am See (Frau Möller, Tel.: 038457 304-23). Ein Formular kann von der Internetseite des Amtes Krakow am See www.amt-krakow-am-see.de oder www.schoeffenwahl.de heruntergeladen werden.
• Amt eines Jugendschöffen: Interessenten für das richten ihre Bewerbung bis zum 14.02.2023 an den Landkreis Rostock, Amt für Jugend und Familie, Frau Pehl, Tel.: 03843-75551101.
Bewerbungsformulare können von der Internetseite www.schoeffenwahl.de oder unter www.landkreis-rostock.de heruntergeladen werden.
Seien Sie herzlichst gegrüßt - Auf ein gutes Neues Jahr.