| I. | Die Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2024 erfolgt durch öffentliche Bekanntmachung. Es ist keine Änderung der Hebesätze der Grundsteuer eingetreten, so dass die Erteilung von Grundsteuerbescheiden im Jahr 2024 nicht erforderlich wird. |
| II. | Die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2024 wird gegen diejenigen Steuerschuldner durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt, für deren Grundstücke sich die Bemessungsgrundlagen (Grundsteuermessbetrag bzw. Ersatzbemessung) seit der letzten Bescheiderteilung nicht geändert haben. Gültig ist der Grundsteuerbetrag, der mit Grundsteuerbescheid zuletzt bekannt gegeben wurde. |
|
| Rechtsmittelbelehrung |
|
| Gegen die Grundsteuerfestsetzung kann der Steuerschuldner innerhalb eines Monats nach Ablauf des Tages dieser öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim |
| Amt Krakow am See | |
| Die Amtsvorsteherin | |
| Markt 2 | |
| 18292 Krakow am See | |
|
| einzulegen. |
| III. | Die Grundsteuer 2024 wird mit den zuletzt festgesetzten Beträgen zu den bisherigen Zahlungsterminen (15. Feb., 15. Mai, 15. Aug., 15. Nov.) fällig. Jahreszahler haben den Gesamtbetrag der Grundsteuer am 01. Juli zu entrichten. |
|
| Für das Kalenderjahr 2024 sind bis zur Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2024 durch öffentliche Bekanntmachung oder durch schriftlichen Steuerbescheid Vorauszahlungen mit einem Viertel des zuletzt festgesetzten Jahressteuerbetrages zu den gesetzlichen Fälligkeitsterminen 15. Feb., 15. Mai, 15. Aug. und 15. Nov. 2024 zu entrichten. Jahreszahler haben die Vorauszahlung als Gesamtbetrag am 01. Juli 2024 zu entrichten. |
| IV. | Die Grundsteuerfestsetzung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt auf der Grundlage des § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz (GrStG) vom 07. August 1973 (BGBl. I. S. 965), zuletzt geändert durch Artikel 21 des Gesetzes vom 16. Dezember 2022 (BGBl. I. S. 2294). |
|
| Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung treten für die Steuerschuldner die gleichen Rechtswirkungen ein, als wenn ihnen an diesem Tage der schriftliche Grundsteuerbescheid zugegangen wäre. |
| V. | Sind bis zur öffentlichen Bekanntmachung Grundsteuerbescheide für das Kalenderjahr 2024 bereits ergangen, so sind die in diesem Grundsteuerbescheid festgesetzten Beträge zu entrichten. Bei Änderungen der Bemessungsgrundlage werden Grundsteuerbescheide durch das Amt Krakow am See erlassen. |