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Krakower Seen-Kurier
Ausgabe 1/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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für die Gemeinden Dobbin-Linstow, Kuchelmiß und die Stadt Krakow am See

Az.: 5433.3-73-31297

Flurneuordnungsverfahren:

„Bäbelin-Zietlitz"

Gemeinde:

Dobbin-Linstow

Landkreis:

Rostock

Öffentliche Bekanntmachung

Schlussfeststellung

Gemäß § 149 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) mit späteren Änderungen wird das Flurneuordnungsverfahren „Bäbelin-Zietlitz“ mit folgender Feststellung abgeschlossen:

1.

Die Ausführung nach dem Bodenordnungsplan ist bewirkt.

2.

Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Flurneuordnungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen.

3.

Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft sind abgeschlossen.

Mit der Zustellung der unanfechtbaren Schlussfeststellung an die Teilnehmergemeinschaft ist das Flurneuordnungsverfahren beendet und die Teilnehmergemeinschaft erloschen.

Gründe

Die Ausführung des Flurneuordnungsplanes ist in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht bewirkt.

Das Grundbuch wurde nach den Ergebnissen der Bodenordnung berichtigt. Die Unterlagen zur Berichtigung des Liegenschaftskatasters sind der Katasterbehörde übergeben worden.

Das Flurneuordnungsverfahren ist daher gemäß § 149 FlurbG durch die Schlussfeststellung abzuschließen.

Die Kasse der Teilnehmergemeinschaft wurde am 28.12.2023 ordnungsgemäß abgeschlossen.

Aufgaben, die die Teilnehmergemeinschaft noch zu erfüllen hätte, sind nicht bekannt.

Alle durch die Teilnehmergemeinschaft errichteten Anlagen wurden durch die Gemeinde Dobbin-Linstow als Unterhaltspflichtigen übernommen und im Flurneuordnungsplan eigentums-rechtlich an die Gemeinde Dobbin-Linstow mit ihrer Zustimmung übertragen (§ 42 Abs. 2 Flurbereinigungsgesetz).

Noch vorhandene Ansprüche aus Zuwendungsbescheiden der Teilnehmergemeinschaft (Einhaltung der Zweckbindungsfrist, Garantie) wurden durch die Gemeinde Dobbin-Linstow übernommen (Übernahmeerklärung vom 08.06.2023 und 07.12.2023).

Folgende Ansprüche aus Zuwendungsbescheiden der Teilnehmergemeinschaft (Einhaltung der Zweckbindungsfrist, Garantie) richten sich somit gegen die Gemeinde Dobbin-Linstow:

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die Schlussfeststellung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg, Sitz Rostock oder dessen Außenstelle, Sitz Bützow, erhoben werden.

Dieser Rechtsbehelf steht auch dem Vorstand der Teilnehmergemeinschaft „Bäbelin-Zietlitz" zu.

Bützow, 02.01.2024