Die Stadtvertretung der Stadt Krakow am See hat in der Sitzung am 12.12.2023 den Abwägungs- und Auslegungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 10 „Schloßblick“ in der Ortslage Neu Sammit gefasst:
Die Beteiligung der Öffentlichkeit wird durch öffentliche Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes in der Fassung September 2023 und dessen Begründung zu jedermanns Einsicht durchgeführt.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen werden nach § 4a Abs. 4 BauGB zusätzlich über ein zentrales Internetprotal des Landes zugänglich gemacht.
Die Entwürfe des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 10 „Schloßblick“ in der Ortslage Neu Sammit und die Begründung sind im Amt Krakow am See, Markt 2, 18292 Krakow am See, Raum 1.18, 1. Obergeschoss,
| dienstags | von 08.30 bis 12:00 Uhr und |
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| von 13:30 bis 18:00 Uhr und |
| donnerstags | von 08.30 bis 12:00 Uhr und |
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| von 13:30 bis 16:00 Uhr und |
| freitags | von 08.30 bis 12:00 Uhr |
in der Zeit
vom 29.01.2024 bis einschließlich 07.03.2024
einzusehen. Zusätzlich können telefonisch Termine vereinbart werden.
Während der Auslegefrist können von jedermann Bedenken, Anregungen und Hinweise zum vorliegenden Satzungsentwurf bei der Auslegestelle vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist.
Eine digitale Einsichtnahme der Entwürfe des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 10 „Schloßblick“ in der Ortslage Neu Sammit mit der Begründung ist im Internet, in der Zeit der öffentlichen Auslegung, über ein zentrales Internetportal des Landes möglich.
Die Bekanntgabe der Öffentlichkeitsbeteiligung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 10 „Schloßblick“ der Stadt Krakow am See wurde am 19.01.2024 im Krakower Seen-Kurier Nr. 01/2024, Jahrgang 34 veröffentlicht.