Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
das Finanzministerium M-V hat mitgeteilt, dass aktuell noch kein Berechnungsprogramm für die Fortschreibung der Grundsteuer zur Verfügung steht.
Aus diesem Grund können Eigentümerwechsel, die im Kalenderjahr 2025 erfolgt sind, bislang noch nicht grundsteuerlich zugerechnet werden. Die betroffenen Grundstücke werden daher weiterhin auf die bisherigen Eigentümer geführt.
Eine Bearbeitung und korrekte Zurechnung ist jedoch erst möglich, sobald das erforderliche Berechnungsprogramm zur Verfügung steht. Gerade vor dem Hintergrund der ersten Fälligkeit der Grundsteuer am 15. Februar 2026 ist diese Situation für die betroffenen Grundstückseigentümer unbefriedigend.
Für die betroffenen Grundstückseigentümer (Alteigentümer) bedeutet dies konkret, dass sie auch für das Jahr 2026 mit der Grundsteuer veranlagt werden.
Sobald die neuen Bescheide des Finanzamtes vorliegen, werden die entsprechenden Rückrechnungen und Neuveranlagungen unverzüglich vorgenommen. Über weitere Entwicklungen werden wir Sie unaufgefordert informieren.
Wir bitten alle betroffenen Bürgerinnen und Bürger um Verständnis. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.