Beschluss der Stadtvertretung vom 26.09.2023
Die Stadtvertretung beschließt, für die Abrundungssatzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Bellin eine 1. Änderung aufzustellen.
Das Planerfordernis gemäß § 1 Abs. 3 BauGB wird festgestellt.
Der Beschluss ist gemäß § 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses für die 1. Änderung der Satzung über die Festlegung und Abrundung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Bellin der Stadt Krakow am See wurde im Krakower Seen-Kurier Nr. 10/2023 vom 13.10.2023, Jahrgang 33, veröffentlicht.