Beschluss der Gemeindevertretung vom 26.09.2023
Die Gemeindevertretung beschließt, die Außenbereichssatzung der Gemeinde Dobbin-Linstow für den Ortsteil Bornkrug gemäß § 1 Abs. 3 BauGB neu aufzustellen und zugleich die Außenbereichssatzung aus dem Jahr 1999 aufzuheben.
Die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses für die Neuaufstellung der Außenbereichssatzung OT Bornkrug und zugleich Aufhebung der Außenbereichssatzung OT Bornkrug aus dem Jahr 1999 der Gemeinde Dobbin-Linstow wurde im Krakower Seen-Kurier Nr. 10/2023, Jahrgang 33, veröffentlicht.