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Krakower Seen-Kurier
Ausgabe 10/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der erneuten öffentlichen Auslegung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Nr. 5 für den Ortsteil Dobbin gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Bekannt gemacht wird hiermit der Beschluss der Gemeindevertretung Dobbin-Linstow vom 26.09.2023 über die Abwägung der Anregungen und Bedenken aus der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zum Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Nr. 5 der Gemeinde Dobbin-Linstow für den Ortsteil Dobbin und über die erneute Auslegung und die erneute Beteiligung der Träger öffentlicher Belange.

1.

Die während der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange § 4 Abs. 2 BauGB und der Öffentlichkeitsbeteiligung § 3 Abs. 2 BauGB zur Aufstellung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung vorgebrachten Hinweise und Anregungen hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft: - siehe Abwägungsmaterial -.

Umfang und Begründung der Abwägungsvorschläge sind Bestandteil des Abwägungsbeschlusses. Das Ergebnis der Prüfung (Abwägungsmaterial) wird gemäß der Vorlage beschlossen.

Das Planungsbüro wird beauftragt, die Träger öffentlicher Belange sowie die Einreicher von Stellungnahmen, die Anregungen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Nicht berücksichtigte Anregungen und Bedenken liegen nicht vor.

2.

Der erneute Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Nr. 5 der Gemeinde Dobbin-Linstow für den Ortsteil Dobbin und die Begründung werden mit den Änderungen gebilligt mit dem Hinweis, dass die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Nr. 1 für den Ortsteil Dobbin der Gemeinde Dobbin-Linstow vom 09.12.2001 aufgehoben wird.

3.

Die geänderten Entwürfe der Satzung und der Begründung sind nach § 4a Abs. 3 BauGB zum nächstmöglichen Termin erneut öffentlich auszulegen. Ort und Dauer der Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, die durch die Änderungen oder Ergänzungen berührt sind, sind entsprechend § 4a Abs. 3 BauGB erneut zur Stellungnahme aufzufordern. Sie sind darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können.

4.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden nach § 4a Abs. 4 BauGB zusätzlich über ein zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht.

Der erneute Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Nr. 5 der Gemeinde Dobbin-Linstow für den Ortsteil Dobbin und der Begründung liegen im Zeitraum

vom 23. Oktober 2023 bis einschließlich 22. November 2023

im Bauamt des Amtes Krakow am See, Zimmer 1.18, Markt 2, 18292 Krakow am See während folgender Dienststunden zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus:

Dienstag

von 08:30 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 18:00 Uhr

Donnerstag

von 08:30 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 16:00 Uhr

Freitag

von 08:30 bis 12:00 Uhr

Die Einsichtnahme ist auch über die Internetseite des Amtes Krakow am See unter www.amt-krakow-am-see.de und über das zentrale Internetportal des Landes möglich.

gez. W.Baldermann
Bürgermeister
Verfahrensvermerk

Die Bekanntmachung der erneuten öffentlichen Auslegung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Gemeinde Dobbin-Linstow für den Ortsteil Dobbin wurde im Krakower Seen-Kurier Nr. 10/2023 vom 13.10.2023, Jahrgang 33, veröffentlicht.

gez. S.Lucht
stellv. leitende Verwaltungsbeamtin