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Krakower Seen-Kurier
Ausgabe 10/2023
Informationen der Amtsvorsteherin und der Bürgermeister der angehörigen Gemeinden
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Information der Amtsvorsteherin

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

das Land Mecklenburg-Vorpommern erhält aus dem Sonderprogramm "Stadt und Land" Bundesfinanzhilfen in Höhe von 71,4 Millionen für die Förderung des Radverkehrs. Diese Zahlung stellt der Bund im Rahmen seines Klimaschutzpaketes bereit, das bis 2028 verlängert wurde.

Die Gelder aus diesem Programm stehen vorrangig für die Erhaltung und Sanierung vorhandener Radwege sowie die Ermöglichung des Fahrradparkens zur Verfügung. Die übergeordnete Zielstellung des Programms ist die Förderung des Alltagsradverkehrs.

Aber auch touristische Radwege sind begrenzt förderfähig. In diesem Zusammenhang hat der Landkreis Rostock die Begutachtung und Trassenoptimierung von (überwiegend) touristischen Radwegen in unserem Landkreis angeregt. Im Amtsgebiet sind alle fünf Gemeinden über den Herrenhaus-Rundweg und die Stadt Krakow am See über den Residenzstädterundweg beteiligt.

Unser Amt möchte die Möglichkeit nutzen, sich in die Diskussion mit Vorschlägen einzubringen. Dazu wurden alle Gemeinden um Zuarbeit und Beteiligung gebeten.

Informationen aus der Amtsverwaltung

Amt Krakow am See sucht ehrenamtliche Schiedspersonen

Ärgerliche Nachbarschaftsstreitigkeiten, Auseinandersetzungen über kleinere Geldbeträge, eine Beleidigung oder kleine Sachbeschädigungen - das sind alles Themen, die nicht vor ein Gericht gehören. Oft geht es dabei um juristisch einfache, aber sachlich und menschlich komplizierte Konflikte, bei denen gesunder Menschenverstand und die Vermittlung durch neutrale „Schiedsrichter“ oft schnellere und vor allem kostengünstigere Lösungen bringen. Diese "Schiedsrichter" heißen Schiedspersonen.

Jetzt werden neue Schiedspersonen gesucht. Denn die Amtszeit der 2018 bestellten bisherigen Schiedspersonen läuft 2023 aus.

Das Amt Krakow am See dankt dem amtierenden Schiedsmann Gundolf Botefür, sowie seinem Stellvertreter Michael Bock für die geleistete Arbeit. Das Schiedsamt soll auch zukünftig durch zwei Personen besetzt werden, da sich diese Praxis bewährt hat.

Das Amt Krakow am See sucht nun für die Amtszeit 2023 bis 2028 Frauen und Männer mit natürlicher Autorität und Gerechtigkeitssinn, die sich vorstellen können, ehrenamtlich als Schiedsperson tätig zu sein und sich praktisch und theoretisch in die Tätigkeit einzuarbeiten. Eine Beschränkung auf ein Amt (Schiedsperson/ Stellvertretung) im Rahmen der Bewerbung ist grundsätzlich möglich.

Für das Amt der Schiedsperson und der Stellvertreter ist geeignet, wer die Voraussetzungen des § 4 im Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetz (SchStG M-V) erfüllt.

Die Person sollte das 25. Lebensjahr vollendet und ihren Hauptwohnsitz im Amtsbereich haben.

Zu den Aufgaben der Schiedsperson gehört die gütliche Beilegung von Strafsachen und bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten in den gesetzlich bestimmten Fällen.

Eine Schiedsperson wird nach der Wahl durch den Amtsausschuss vom Direktor des Amtsgerichtes Güstrow berufen und verpflichtet.

Sollten wir Ihr Interesse an ehrenamtlicher Arbeit als Schiedsperson geweckt haben, melden Sie sich bis zum 30. Oktober im Amt Krakow am See schriftlich oder per E-Mail.

Die Anschrift lautet „Amt Krakow am See, Sitzungsdienst - „Schiedsstelle“ -, Markt 2, 18292 Krakow am See“ oder als E-Mail sitzungsdienst1@krakow-am-see.de.

Auskünfte erhalten Sie bei Stephanie Möller im Sitzungsdienst unter 038457 304-23.

Softwareumstellung im Einwohnermeldeamt

Die Einwohnermeldeämter im Krakow am See und Lalendorf hatten in der 01. Septemberwoche wegen einer Softwareumstellung schließen müssen. Was nur wenige Bürgerinnen und Bürger mitbekommen haben: In dieser kurzen Zeit wurden ein neues Programm für das Melderegister sowie das Pass- und Ausweiswesen aufgespielt, sämtliche Daten komplett auf das neue Verfahren übertragen und parallel dazu das Personal geschult, um rasch wieder in den Echtbetrieb übergehen zu können.

Zum Abschluss überzeugte sich die Fachbereichsleiterin Steffi Lucht vom Erfolg dieser Aktion und sprach ein Dankeschön für die schnelle und unkomplizierte Umsetzung aus. Mit dem neuen Programm haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nun eine moderne und übersichtliche Anwendung erhalten, die ihnen die Arbeit nicht nur erleichtert, sondern sie auch schneller macht.

Seit dem 11. September ist das Einwohneramt wieder wie gewohnt geöffnet und bietet den Bürgerinnen und Bürgerinnen uneingeschränkt seine Dienste an.

Fischereischeinprüfung

Die Amtsverwaltung wird in ihrer Zuständigkeit erstmals im November 2023 und folgend dann 2 x jährlich die Abnahme der Fischereischeinprüfung anbieten. Bis zu 25 Teilnehmer_innen können die Prüfung absolvieren. Auf der Amts-Homepage https://www.amt-krakow-am-see.de sind dazu alle Informationen sowie das Anmeldeformular einzusehen.

Der erste Termin ist: 22. November 2023 um 18.00 Uhr im Vereinsgebäude des Anglervereins Krakow am See. Die Bewerber_innen möchten sich spätestens eine Woche vor dem Prüfungstermin (15.11.2023) bei der Prüfungsbehörde, Amt Krakow am See, Herr Bast, Zimmer 1.14, Markt 2, 18292 Krakow am See zur Prüfung anmelden. Die Prüfungsgebühr ist bei Anmeldung zu entrichten.

Freundliche Grüße,

Birgit Kaspar