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Krakower Seen-Kurier
Ausgabe 10/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg

Staatliches Amt

für Landwirtschaft und Umwelt

Mittleres Mecklenburg

- Flurneuordnungsbehörde-

Az.: 30a/5433.5-72-31604

Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren „Dalkendorf-Groß Roge"

Gemeinden

Groß Roge, Dalkendorf, Groß Wokern

Landkreis

Rostock

Öffentliche Bekanntmachung

Schlussfeststellung

Gemäß § 149 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) mit späteren Änderungen wird das vereinfachte Flurbereinigungsverfahren „Dalkendorf-Groß Roge" mit folgender Feststellung abgeschlossen:

  1. Die Ausführung nach dem Flurbereinigungsplan ist bewirkt.

  2. Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Flurbereinigungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen.

  3. Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft sind abgeschlossen.

Mit der Zustellung der unanfechtbaren Schlussfeststellung an die Teilnehmergemeinschaft ist das Flurbereinigungsverfahren beendet und die Teilnehmergemeinschaft erloschen.

Gründe

Die Ausführung des Flurbereinigungsplanes ist in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht bewirkt. Das Grundbuch wurde nach den Ergebnissen der Flurbereinigung berichtigt.

Die Unterlagen zur Berichtigung des Liegenschaftskatasters sind der Katasterbehörde übergeben worden.

Das vereinfachte Flurbereinigungsverfahren ist daher gemäß § 149 FlurbG durch die Schlussfeststellung abzuschließen.

Die Kasse der Teilnehmergemeinschaft wurde zum 31.05.2017 ordnungsgemäß abgeschlossen.

Aufgaben, die die Teilnehmergemeinschaft noch zu erfüllen hätte, sind nicht bekannt.

Die durch Teilnehmergemeinschaft errichteten Anlage M 12-1 „Weg zum Wendfeld" wurde durch die Gemeinden Groß Roge und Groß Wokern anteilig als Unterhaltpflichtigen übernommen (Übernahmeerklärungen vom 13.07.2023 und 19.06.2023 und im Flurbereinigungsplan eigentumsrechtlich an die Gemeinden mit ihrer Zustimmung übertragen (§ 42 Abs. 2 Flurbereinigungsgesetz)). Noch vorhandene Ansprüche aus dem Zuwendungsbescheid der Teilnehmergemeinschaft (Einhaltung der Zweckbindungsfrist bis 20.07.2028) richten sich somit gegen die Gemeinden Groß Roge und Groß Wokern (jeweils hinsichtlich des Wegeabschnittes im gemeindlichen Zuständigkeitsbereich).

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die Schlussfeststellung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg, Sitz Rostock oder dessen Außenstelle, Sitz Bützow, erhoben werden.

Dieser Rechtsbehelf steht auch dem Vorstand der Teilnehmergemeinschaft „Dalkendorf-Groß Roge" zu.

Bützow, 14. September 2023