Die Gemeindevertretung Dobbin-Linstow hat am 23.11.2021 die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3 „Autohof Hechtschwanz“ auf den Flurstücken 130 (vollständig) und 1 (teilweise) der Flur 6 in der Gemarkung Linstow beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurden gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB am 17.12.2021 bekannt gemacht. Des Weiteren hat die Gemeindevertretung Dobbin-Linstow in ihrer Sitzung am 10.09.2024 der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit für den Vorentwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3 „Autohof Hechtschwanz“ gem. § 3 Abs. 1 BauGB zugestimmt.
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3 „Autohof Hechtschwanz“ liegt am nordöstlichen Ortsrand von Linstow zwischen der Autobahn A 19, der Gemeindestraße Krakower Chaussee und der Überführungsstraße über die Autobahn A 19 und weist eine Größe von ca. 3,68 ha auf.
Ziel und Zweck der Planung:
Ziel der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Autohofs mit einer Tankstelle, Restaurant mit Shop und Versorgungseinheiten sowie einem Fastfood-Restaurant zu schaffen. Zusätzlich sollen Lkw- Stellplätze geschaffen werden. Vorgesehen ist die Festsetzung eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Autohof“. Im nördlichen und südlichen Bereich des Plangebietes sind Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft festgesetzt. Bestandteil des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan gemäß § 12 BauGB, der nähere Einzelheiten über die Bebauung des Grundstücks im Geltungsbereich regelt.
Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren an die im Bebauungsplan vorgenommene Unterteilung der unterschiedlichen Nutzungen in Sonderbauflächen und Maßnahmenflächen angepasst.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB werden der Vorentwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplan
Nr. 3 „Autohof Hechtschwanz“ der Gemeinde Dobbin-Linstow, bestehend aus der Planzeichnung und Begründung sowie das bereits vorliegende Schallgutachten und der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung
vom 28.10.2024 bis einschließlich 29.11.2024
gem. § 3 Abs. 2 BauGB auf der Homepage des Amtes Krakow am See, unter dem Reiter „Öffentliche Bekanntmachungen“ à Gemeinde Dobbin-Linstow (Internet-Adresse https://www.amt-krakow-am-see.de/de/oeffentliche-bekanntmachungen/gemeinde-dobbin-linstow/oeffentliche-auslegung.php) sowie auf dem Bau- und Planungsportal M-V unter dem Pfad https://www.bauportal-mv.de/bauportal/Bauleitplaene veröffentlicht.
Zusätzlich werden die Vorentwurfsunterlagen in der Außenstelle Lalendorf des Amtes Krakow am See, Zum alten Dorf 1, 18279 Lalendorf während der Sprechzeiten
| montags | 08:30 bis 12:00 Uhr |
| mittwochs | 08:30 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 18:00 Uhr |
| freitags | 08:30 bis 12:00 Uhr |
öffentlich ausgelegt.
Der Vorentwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3 „Autohof Hechtschwanz“ kann von jedermann eingesehen werden. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder während der Sprechzeiten zur Niederschrift abgegeben werden. Auch interessierte Kinder und Jugendliche sind aufgefordert, sich zu den Planungen zu äußern. Durch die Abgabe Ihrer Stellungnahme stimmen Sie der Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten zu.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen auch gerne per E-Mail an vergabe@krakow-am-see.de abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Entwurfsfassung unberücksichtigt bleiben können.
Die Bekanntmachung über die frühzeitige öffentliche Auslegung zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes „Autohof Hechtschwanz“ der Gemeinde Dobbin-Linstow wurde im Krakower Seen-Kurier Nr. 10/2024 vom 18.10.2024, Jahrgang 34, veröffentlicht.