Der Gemeindevertretung der Gemeinde Lalendorf hat in ihrer Sitzung am 07.06.2023 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Photovoltaik-Freiflächenanlage Reinshagen-Ausbau“ gefasst. Der Aufstellungsbeschluss wurde gemäß § 2 Abs. 1 BauGB im Krakower Seen-Kurier Nr. 09/2023, Jahrgang 33 ortsüblich bekannt gemacht.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans mit einer Gesamtfläche von 41,7 ha gliedert sich in zwei Planteile.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Dazu wird der Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 13 der Gemeinde Lalendorf „Photovoltaik-Freiflächenanlage Reinshagen-Ausbau“ mit Stand Juni 2024 nebst Begründung in der Veröffentlichungsfrist vom
25.11.2024 bis einschließlich 10.01.2025
auf der Homepage des Amtes Krakow am See unter dem Link https://www.amt-krakow-am-see.de/de/oeffentliche-bekanntmachungen/gemeinde-lalendorf/oeffentliche-auslegung.php und über das zentrale Internetportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Bau- und Planungsportal M-V unter https://bplan.geodaten-mv.de) veröffentlicht.
Zusätzlich können die Planunterlagen des Vorentwurfes im Amt Krakow am See, Außenstelle Lalendorf, Zum alten Dorf 1 in 18279 Lalendorf während folgender Dienstzeiten eingesehen werden:
Montag 08.30 bis 12.00 Uhr
Mittwoch 08.30 bis 12.00 Uhr 13.30 bis 18.00 Uhr
Freitag 08.30 bis 12.00 Uhr
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an bauordnung@krakow-am-see.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Hinweis zum Datenschutz
Mit Ihrer Stellungnahme beteiligen Sie sich am Verfahren zur Aufstellung eines Bauleitplans. Soweit es für die Bearbeitung Ihrer Stellungnahme erforderlich ist, verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten. Dazu sind wir nach den §§ 4 Abs. 1, 19 DSG M-V i. V. m. Art. 6 Abs. 1 lit. b, c, e und 57 DSGVO befugt.
Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Bearbeitung Ihrer Stellungnahme zur Verfügung stellen oder von denen wir bei der Bearbeitung Kenntnis erlangen, werden zu keinem anderen Zweck als der Bearbeitung Ihrer Stellungnahme verwendet. Ihre personenbezogenen Daten werden Bestandteil der Originalakte der Satzung. Für die Behandlung der Beschlussvorlage (Abwägungsbeschluss) im öffentlichen Teil der Sitzung der Gemeinde werden Ihre personengebundenen Daten anonymisiert.
Verfahrensvermerk:
Die Bekanntmachung über die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplans Nr. 13 “Photovoltaik-Freiflächenanlage Reinshagen-Ausbau” der Gemeinde Lalendorf wurde im Krakower Seen-Kurier Nr. 11/2024 vom 15.11.2024, Jahrgang 34, veröffentlicht.