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Krakower Seen-Kurier
Ausgabe 11/2024
Informationen aus der Amtsverwaltung
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Information aus der Steuerabteilung zur Grundsteuerreform

Liebe Bürgerinnen und Bürger der amtsangehörigen Gemeinden sowie der Stadt Krakow am See,

bereits im Februar 2024 hatten wir Sie darüber in Kenntnis gesetzt, dass nach der Mitteilung des Innenministeriums Grundsteuerbescheide, die vor dem 01. Januar 2025 erlassen wurden, kraft Gesetzes zum 31. Dezember 2024 mit Wirkung für die Zukunft aufgehoben werden, soweit sie auf Grundlage des alten Rechts erlassen worden sind (§ 266 BewG).

Für das Kalenderjahr 2025 sind mithin in allen Fällen neue Grundsteuerbescheide zu erlassen, da die bisherigen Grundsteuerbescheide ihre Wirkung verlieren.

Ist eine neue Festsetzung noch nicht erfolgt, hat der Steuerschuldner gleichwohl bis zur Bekanntgabe eines neuen Steuerbescheides zu den bisherigen Fälligkeitstagen (15.02.; 15.05.; 15.08.; 15.11.) Vorauszahlungen unter Zugrundelegung der zuletzt festgesetzten Jahressteuer zu entrichten (§ 29 GrStG).

Beim land- und forstwirtschaftlichen Vermögen ist zu beachten, dass für das Kalenderjahr 2025 reformbedingt durch den Übergang von der Nutzer- zur Eigentümerbesteuerung die Leistung von Vorauszahlungen durch die Steuerschuldner aufgrund von Bescheiden des alten Rechts NICHT möglich ist, da hier weder eine Identität der Steuerschuldner noch eine Identität der wirtschaftlichen Einheit gegeben ist.

Gemäß des Grundsteuerzuständigkeitsgesetzes ist eine Aufkommensneutralität hinsichtlich der Festsetzung der Hebesätze bei der Hauptveranlagung auf den 01. Januar 2025 vorgesehen. Demzufolge sind die amtsangehörigen Gemeinden und die Stadt Krakow am See angehalten, eine Gegenüberstellung der Grundsteueraufkommen zwischen den Jahren 2024 und 2025 vorzunehmen.

Die Kommunen müssen den aufkommensneutralen Hebesatz in geeigneter Art und Weise veröffentlichen.

Wir arbeiten diese Gegenüberstellung derzeit auf. Diese ändert sich aktuell täglich, da zudem immer noch die vom Finanzamt zur Verfügung gestellten Datensätze (neue Grundsteuermessbescheide ab dem 01.01.2025) eingepflegt werden. Wir hoffen, dass wir Ihnen den aufkommensneutralen Hebesatz noch vor dem Jahresende bekanntgeben können. Die Gemeinden werden anschließend eine Hebesatzsatzung beschließen müssen und Sie erhalten dann Ihren neuen Grundsteuerbescheid.

Wir werden Sie hier weiterhin unterrichten.

gez. Ihde
Steueramt