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Krakower Seen-Kurier
Ausgabe 12/2023
Informationen aus der Amtsverwaltung
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Information aus dem Einwohnermeldeamt

Zum 01.01.2024 gibt es zwei Änderungen beim Passwesen.

  1. Kinderreisepässe dürfen ab dem 01.01.2024 nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Zuvor ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende der aufgedruckten Gültigkeit weiterverwendet werden und laufen dann aus. Grund der Abschaffung der Kinderreisepässe ist, dass sie nicht über das standardisierte elektronische Sicherheitsmerkmal des „Chips“ verfügen. Reisedokumente für Kinder jeden Alters (auch Säuglinge und Kleinstkinder) sind dann der Personalausweis (innerhalb des Schengens-Raumes) oder der reguläre Reisepass. Personalausweis und Reisepass sind für Personen unter 24 Jahren sechs Jahre gültig.

  2. Die Grundgebühr für einen beantragten Reisepass für Personen mit einem Alter ab 24 Jahren erhöht sich von 60 € auf 70 €. Die Kosten für einen Reisepass für Personen unter 24 Jahren bleiben mit 37,50 € unverändert.

Ihr Einwohnermeldeamt