Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
In den amtsangehörigen Gemeinden und der Stadt des Amtes Krakow am See werden keine Straßenreinigungsgebühren erhoben. Wie in vielen anderen ländlich geprägten Kommunen übernehmen hier die Anlieger die Reinigung der öffentlichen Flächen vor ihrem Grundstück.
Diese Verpflichtung ist in den Straßenreinigungssatzungen der jeweiligen Gemeinde und der Stadt rechtlich festgelegt.
Viele Anlieger kümmern sich in guter und vorbildlicher Weise darum, dass zum Beispiel die Gehwege, Gossen und Grünanlagen von Laub, Schmutz und Unrat befreit werden, damit keine zusätzlichen Rutschgefahren entstehen und das Oberflächenwasser gut ablaufen kann.
Natürlich ist es auch wohltuend, wenn Wege und Beete keinen verschmutzten Eindruck machen.
Bei diesen Anliegern möchten wir uns ausdrücklich bedanken. Gleichzeitig werden diejenigen gebeten, die dieser Verpflichtung bisher keine oder wenig Aufmerksamkeit geschenkt haben, vor ihren Grundstücken tätig zu werden.
Deshalb hier noch mal die wichtigsten Regelungen:
Die Reinigungspflicht der Eigentümer/innen der an die Straße angrenzenden Grundstücke oder der ihnen gleichgestellten Personen erstreckt sich, auf die Gehwege, Gossen, Radwege, Parkspuren, Grün-, Trenn-, Rand-, Seiten- und Sicherheitsstreifen und Fahrbahnen bis zur Straßenmitte; bei Eckgrundstücken bis zum Kreuzungspunkt der Mittellinien der Fahrbahnen. Sonderregelungen gelten, wenn nur eine einseitige Straßenreinigungspflicht besteht.
Wer sich über den genauen Wortlaut der Straßenreinigungssatzungen informieren möchte, kann den Text von der Homepage des Amtes Krakow am See (www.amt-krakow-am-see.de) herunterladen. Weitergehende Auskünfte erhalten Sie darüber hinaus im Rathaus (Telefon 038457 304 26).