Staatliches Amt
für Landwirtschaft und Umwelt
Mittleres Mecklenburg
Flurneuordnungsverfahren „Vietgest“
Gemeinde: Lalendorf
Landkreis Rostock
Thema: | Vermessungsarbeiten in der Ortslage Vietgest |
Im Zeitraum vom 06.01.2025 bis voraussichtlich 31.03.2025 sind Vermessungsarbeiten durch die Mitarbeiter der Flurneuordnungsbehörde im o.g. Flurneuordnungsverfahren geplant.
Der Schwerpunkt der dieser Vermessungsarbeiten ist die Bestandsaufnahme der Gebäude. Bitte ermöglichen Sie unseren Mitarbeitern der Flurneuordnungsbehörde den Zugang zu Ihren Grundstücken.
Gemäß § 35 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) besteht ein Betretungsrecht für Grundstücke.
Zuständiger Sachbearbeiter:
Herr Körting, Tel.: 0385 / 588 67321, E-Mail: t.koerting@stalumm.mv-regierung.de
§ 35 Betretungsrecht
(1) Die Beauftragten der Flurbereinigungsbehörde sind berechtig, zur Vorbereitung und zur Durchführung der Flurbereinigung Grundstücke zu betreten und die nach ihrem Ermessen erforderlichen Arbeiten auf ihnen vorzunehmen.
(2) Soweit der hierdurch verursachte Schaden den Durchschnitt erheblich übersteigt, hat die Flurbereinigungsbehörde eine angemessene Entschädigung festzusetzen. Die Entschädigung trägt die Teilnehmergemeinschaft; falls die Flurbereinigung nicht angeordnet wird, trägt sie das Land.
Bützow, den 15.11.2024
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