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Krakower Seen-Kurier
Ausgabe 2/2023
Informationen aus der Amtsverwaltung
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Stellenausschreibung

Das Amt Krakow am See hat zum nächstmöglichen Zeitpunkt zwei Stellen als

Außendienstmitarbeiter (m/w/d) im Bau- und Ordnungsamt

im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung zu besetzen.

Wir suchen eine/n Mitarbeiter*in für folgende Aufgaben:
  • Feststellen von Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Straßenverkehr und Entscheiden über kostenpflichtiges Verwarnen sowie mündliche Verwarnung bei geringfügigen Verkehrsordnungswidrigkeiten

  • Feststellen und Weiterleiten von mutmaßlichen Ordnungswidrigkeiten/ Verstößen gegen das Ortsrecht

  • Auskünfte zu rechtlichen Fragen und Problemen der Bürger*innen, Weiterleiten von Hinweisen an den Innendienst

  • Außenkontrollen für andere Fachämter

Ihr Anforderungsprofil:
  • abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von mindestens drei Jahren

  • Dienst zu ungünstigen Zeiten (auch an Sonn- und Feiertagen und in den Abendstunden) sowie Tragen von Dienstkleidung

  • gesundheitliche Eignung für den Außendienst, uneingeschränkte Gehfähigkeit und Fahrradtauglichkeit

  • Führerschein Klasse B und aktuelle Fahrpraxis

  • eigenverantwortliches Arbeiten und sicheres Auftreten

  • Führungszeugnis

Wir bieten:
  • fachspezifische Weiterbildungen

Bei Nachfragen zur Ausschreibung wenden Sie sich bitte an Frau Fröhling (Telefon 038457 304-25)

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann senden Sie uns Ihre aussagekräftigen und vollständigen Bewerbungsunterlagen bitte bis zum 03.03.2023 an das

Amt Krakow am See

Personalamt

Markt 2

18292 Krakow am See

personalamt@krakow-am-see.de

Es werden keine Eingangsbestätigungen verschickt. Aus Kostengründen senden wir die Bewerbungsunterlagen nicht zurück. Bitte reichen Sie deshalb Ihre Bewerbung geheftet ohne Bewerbungsmappe ein. Mit dem Einreichen Ihrer Bewerbung willigen Sie in die Verarbeitung Ihrer betreffenden personenbezogenen Daten für den Zweck des Bewerbungsverfahrens ein. Sofern Ihnen eine schriftliche Ablehnung zugeht, werden Ihre Bewerbungsunterlagen nach Ausschreibungsschluss 3 Monate aufbewahrt und anschließend vernichtet. Auf Wunsch können die Bewerbungsunterlagen zurückgesandt werden, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt wurde. Es besteht auch die Möglichkeit der persönlichen Abholung. Bewerbungs- und Fahrtkosten werden vom Amt Krakow am See nicht übernommen. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt. Aus diesem Grund bitten wir, bereits in der Bewerbung auf die Schwerbehinderung deutlich aufmerksam zu machen und entsprechende Nachweise beizufügen.