Das Amt Krakow am See hat zum nächstmöglichen Zeitpunkt zwei Stellen als
im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung zu besetzen.
Feststellen von Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Straßenverkehr und Entscheiden über kostenpflichtiges Verwarnen sowie mündliche Verwarnung bei geringfügigen Verkehrsordnungswidrigkeiten
Feststellen und Weiterleiten von mutmaßlichen Ordnungswidrigkeiten/ Verstößen gegen das Ortsrecht
Auskünfte zu rechtlichen Fragen und Problemen der Bürger*innen, Weiterleiten von Hinweisen an den Innendienst
Außenkontrollen für andere Fachämter
abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von mindestens drei Jahren
Dienst zu ungünstigen Zeiten (auch an Sonn- und Feiertagen und in den Abendstunden) sowie Tragen von Dienstkleidung
gesundheitliche Eignung für den Außendienst, uneingeschränkte Gehfähigkeit und Fahrradtauglichkeit
Führerschein Klasse B und aktuelle Fahrpraxis
eigenverantwortliches Arbeiten und sicheres Auftreten
Führungszeugnis
fachspezifische Weiterbildungen
Bei Nachfragen zur Ausschreibung wenden Sie sich bitte an Frau Fröhling (Telefon 038457 304-25)
Dann senden Sie uns Ihre aussagekräftigen und vollständigen Bewerbungsunterlagen bitte bis zum 03.03.2023 an das
Amt Krakow am See
Personalamt
Markt 2
18292 Krakow am See
personalamt@krakow-am-see.de
Es werden keine Eingangsbestätigungen verschickt. Aus Kostengründen senden wir die Bewerbungsunterlagen nicht zurück. Bitte reichen Sie deshalb Ihre Bewerbung geheftet ohne Bewerbungsmappe ein. Mit dem Einreichen Ihrer Bewerbung willigen Sie in die Verarbeitung Ihrer betreffenden personenbezogenen Daten für den Zweck des Bewerbungsverfahrens ein. Sofern Ihnen eine schriftliche Ablehnung zugeht, werden Ihre Bewerbungsunterlagen nach Ausschreibungsschluss 3 Monate aufbewahrt und anschließend vernichtet. Auf Wunsch können die Bewerbungsunterlagen zurückgesandt werden, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt wurde. Es besteht auch die Möglichkeit der persönlichen Abholung. Bewerbungs- und Fahrtkosten werden vom Amt Krakow am See nicht übernommen. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt. Aus diesem Grund bitten wir, bereits in der Bewerbung auf die Schwerbehinderung deutlich aufmerksam zu machen und entsprechende Nachweise beizufügen.