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Krakower Seen-Kurier
Ausgabe 2/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Wahlbekanntmachung des Amtes Krakow am See

Einreichung von Vorschlägen für die Wahlausschussbesetzung des Amtes Krakow am See

Am 09. Juni 2024 finden in M-V Kommunalwahlen statt. In Vorbereitung und Durchführung dieser Wahlen ist im Amt Krakow am See ein Wahlausschuss zu bilden. Der Wahlausschuss setzt sich aus der Wahlleiterin als Vorsitzende und vier bis acht weiteren Mitgliedern zusammen.

Hiermit fordere ich die im Wahlgebiet vertretenen Parteien und Wählergruppen auf, mir

bis zum 01. März 2024

wahlberechtigte Bürger für den Wahlausschuss des Amtes Krakow am See vorzuschlagen. Die Besetzung des Wahlausschusses soll den Mehrheitsverhältnissen der Parteien und Wählergruppen im Amtsbereich entsprechen. Die Mitglieder des Wahlausschusses können aus dem gesamten Wahlgebiet, also dem Territorium des Amtes, kommen. Ich verweise darauf, dass die vorgeschlagenen Personen aus dem Kreis der Wahlberechtigten stammen müssen und weder Wahlbewerber noch Vertrauenspersonen eines Wahlvorschlages sein dürfen.

Die Vorschläge sind zu richten an:

Amt Krakow am See, Gemeindewahlleiterin, Markt 2, 18292 Krakow am See Telefon: 038457/304-29, Fax: 038457/304-10, E-Mail: finanzen@krakow-am-see.de.

Politisch interessierte wahlberechtigte Bürger des Amtes, die in Vorbereitung und Auswertung der Wahlen 2024 bereit sind im Wahlausschuss mitzuarbeiten, können sich ebenfalls melden.

Verzichtet eine Partei oder Wählergruppe darauf, Vorschläge zu unterbreiten, bleiben diese Sitze frei. Unabhängig davon, ob genügend Vorschläge eingehen, ist aber die gesetzliche Mindestanzahl von vier Beisitzern neben der Wahlleitung im Wahlausschuss zu gewährleisten. Kann die Mindestanzahl mangels Vorschlägen nicht erreicht werden, sind die fehlenden Mitglieder von der Wahlleitung nach eigenem Ermessen zu berufen.

Steffi Lucht
Gemeindewahlleiterin