Das Land Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch das Straßenbauamt Stalsund. Greifswalder Chaussee 63 h, 18439 Stralsund gibt bekannt, dass für die Brückenbaumaßnahme
auf ein formelles Planfeststellungsverfahren im Sinne des § 45 Ahs. 1 StrWG-MV gemäß § 45 Abs. 6 SING verzichtet wird.
Bei der durchzuführenden Maßnahme handelt es sich um eine Veränderung des Straßenzuges von unwesentlicher Bedeutung im Sinne des § 45 Abs.6 StrWG, da
| a. | öffentliche Belange nicht berührt sind oder die erforderlichen behördlichen Entscheidungen vorliegen und dem Plan nicht entgegenstehen |
| b. | Rechte anderer nicht beeinflusst werden oder mit den Betroffenen entsprechende Vereinbarungen getroffen wurden |
| c. | eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich ist. |
Eine Ausfertigung der Entwurfsunterlagen liegt im
Straßenbauamt Stralsund, Greifswalder Chaussee 63 b, 18439 Stralsund,
| im Zeitraum vom | 28.02. bis 22.03.2024 |
während der Dienststunden im Vorzimmer des Amtsleiters Raum 263 von
| Montag bis Donnerstag: | 08:03 Uhr — 15:30 Uhr, |
| Freitag: | 08:00 Uhr — 14:30 Uhr |
sowie nach telefonischer Vereinbarung unter 0387 58882-000
und im
Amt Krakow am See/ Bauamt, Markt 2, 18292 Krakow am See
während der Öffnungszeiten
| Montag: | geschlossen |
| Dienstag: | 08:33 -12:00 Uhr und 13:30 -18:00 Uhr |
| Mittwoch: | geschlossen |
| Donnerstag: | 08:33 -12:00 Uhr und 13:30 -18:00 Uhr |
| Freitag: | 08:33.12:00 Uhr |
zur Einsichtnahme aus.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Plan kann bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist Widerspruch beim Straßenbauamt Stralsund oder beim Amt Krakow am See schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt worden. Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen.