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Krakower Seen-Kurier
Ausgabe 2/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

gemäß § 45 Abs. 1 i.V.m. § 45 Abs. 6 Straßen- und Wegegesetz

Mecklenburg-Vorpommern

Das Land Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch das Straßenbauamt Stalsund. Greifswalder Chaussee 63 h, 18439 Stralsund gibt bekannt, dass für die Brückenbaumaßnahme

L11

Brücke über die Nebel bei Kuchelmiß

Ersatzneubau unter Erhalt der vorhandenen Gewölbebrücke

auf ein formelles Planfeststellungsverfahren im Sinne des § 45 Ahs. 1 StrWG-MV gemäß § 45 Abs. 6 SING verzichtet wird.

Bei der durchzuführenden Maßnahme handelt es sich um eine Veränderung des Straßenzuges von unwesentlicher Bedeutung im Sinne des § 45 Abs.6 StrWG, da

a.

öffentliche Belange nicht berührt sind oder die erforderlichen behördlichen Entscheidungen vorliegen und dem Plan nicht entgegenstehen

b.

Rechte anderer nicht beeinflusst werden oder mit den Betroffenen entsprechende Vereinbarungen getroffen wurden

c.

eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich ist.

Eine Ausfertigung der Entwurfsunterlagen liegt im

Straßenbauamt Stralsund, Greifswalder Chaussee 63 b, 18439 Stralsund,

im Zeitraum vom

28.02. bis 22.03.2024

während der Dienststunden im Vorzimmer des Amtsleiters Raum 263 von

Montag bis Donnerstag:

08:03 Uhr — 15:30 Uhr,

Freitag:

08:00 Uhr — 14:30 Uhr

sowie nach telefonischer Vereinbarung unter 0387 58882-000

und im

Amt Krakow am See/ Bauamt, Markt 2, 18292 Krakow am See

während der Öffnungszeiten

Montag:

geschlossen

Dienstag:

08:33 -12:00 Uhr und 13:30 -18:00 Uhr

Mittwoch:

geschlossen

Donnerstag:

08:33 -12:00 Uhr und 13:30 -18:00 Uhr

Freitag:

08:33.12:00 Uhr

zur Einsichtnahme aus.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Plan kann bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist Widerspruch beim Straßenbauamt Stralsund oder beim Amt Krakow am See schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt worden. Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen.