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Krakower Seen-Kurier
Ausgabe 2/2024
Informationen aus der Amtsverwaltung
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Für die Kommunal- und Europawahlen in 2024 sucht das Amt Krakow am See Wahlhelferinnen und -helfer.

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

am Sonntag, den 09. Juni 2024, finden im Landkreis Rostock die Kommunal- und Europawahlen statt. Als Termin für eine möglicherweise durchzuführende Stichwahl wurde der 23. Juni 2024 bestimmt.

Die Wahlvorbereitungen haben bereits begonnen und einer der wichtigsten Aufgaben ist es, die neun Wahlbezirke und drei Briefwahlvorstände mit Wahlhelfern_innen zu besetzen. Insgesamt werden 90 ehrenamtliche Wahlhelfer benötigt.

Die Mitglieder der Wahlvorstände haben Anspruch auf eine Aufwandsentschädigung. Es wird auf die Bestimmungen des § 12 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes M-V (LKWG M-V) hingewiesen. Bewerber_innen oder Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge sowie deren Vertreter_innen bei den Wahlen dürfen diese ehrenamtliche Tätigkeit gem. § 7 Abs. 3 LKWG M-V nicht ausüben.

Die wesentlichen Aufgaben des Wahlvorstandes sind die:
  • ordnungsgemäße Durchführung der Wahl,
  • Überprüfung der Wahlberechtigung anhand des Wählerverzeichnisses,
  • Ausgabe der Stimmzettel,
  • Eintragung der Stimmabgabevermerke in das Wählerverzeichnis,
  • Beaufsichtigen der Wahlkabinen und Wahlurnen,
  • Auszählung der Stimmzettel und Ermittlung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk bzw. die Feststellung des gesonderten Briefwahlergebnisses und
  • Erstellung einer Wahlniederschrift.
Voraussetzung für die Mitwirkung in einem Wahlvorstand ist, dass Sie wahlberechtigt sind, d.h.
  • Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes sind oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen,
  • am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und
  • seit mindestens drei Monaten im Landkreis Rostock wohnen.

Besondere Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Um Sie gut auf das Wahlehrenamt vorzubereiten, erhalten Sie im Vorfeld eine entsprechende Schulung.

Der Einsatz der Wahlhelfer_innen erfolgt am Wahlsonntag ab 7:30 Uhr bis 18:00 Uhr in zwei Schichten, so dass jeder den Vor- oder Nachmittag frei hat. Zur Stimmauszählung ab 18:00 Uhr müssen alle Wahlhelfer anwesend sein.

Mitglieder der Wahlvorstände erhalten am Wahltag eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50,00€.

Haben Sie Interesse?

Ihre Anmeldung für eine ehrenamtliche Mitwirkung in einem Wahlvorstand können Sie uns ab sofort per E-Mail an: finanzen@krakow-am-see.de

schriftlich an Amt Krakow am See, Wahlleitung, Markt 2, 18292 Krakow am See oder telefonisch bei Frau Lucht – 038457 304 29 oder Frau R. Lehsten 038457 304 33 einreichen.