Liebe Bürgerinnen und Bürger,
am Sonntag, den 09. Juni 2024, finden im Landkreis Rostock die Kommunal- und Europawahlen statt. Als Termin für eine möglicherweise durchzuführende Stichwahl wurde der 23. Juni 2024 bestimmt.
Die Wahlvorbereitungen haben bereits begonnen und einer der wichtigsten Aufgaben ist es, die neun Wahlbezirke und drei Briefwahlvorstände mit Wahlhelfern_innen zu besetzen. Insgesamt werden 90 ehrenamtliche Wahlhelfer benötigt.
Die Mitglieder der Wahlvorstände haben Anspruch auf eine Aufwandsentschädigung. Es wird auf die Bestimmungen des § 12 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes M-V (LKWG M-V) hingewiesen. Bewerber_innen oder Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge sowie deren Vertreter_innen bei den Wahlen dürfen diese ehrenamtliche Tätigkeit gem. § 7 Abs. 3 LKWG M-V nicht ausüben.
Besondere Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Um Sie gut auf das Wahlehrenamt vorzubereiten, erhalten Sie im Vorfeld eine entsprechende Schulung.
Der Einsatz der Wahlhelfer_innen erfolgt am Wahlsonntag ab 7:30 Uhr bis 18:00 Uhr in zwei Schichten, so dass jeder den Vor- oder Nachmittag frei hat. Zur Stimmauszählung ab 18:00 Uhr müssen alle Wahlhelfer anwesend sein.
Mitglieder der Wahlvorstände erhalten am Wahltag eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50,00€.
Ihre Anmeldung für eine ehrenamtliche Mitwirkung in einem Wahlvorstand können Sie uns ab sofort per E-Mail an: finanzen@krakow-am-see.de
schriftlich an Amt Krakow am See, Wahlleitung, Markt 2, 18292 Krakow am See oder telefonisch bei Frau Lucht – 038457 304 29 oder Frau R. Lehsten 038457 304 33 einreichen.