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Krakower Seen-Kurier
Ausgabe 2/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Krakow am See

hier:

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch

Plangebiet:

Gemarkung Klein Grabow Flur 2, Flurstücke 24, 25, 29/1, 29/2, 31 und 33.

Der Änderungsbereich der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst eine Fläche von ca. 27 ha. Das Plangebiet befindet sich in dem 500 m-Bahnkorridor südöstlich der Ortslage Klein Grabow. Es verläuft entlang der Bahnstrecke Krakow am See – Güstrow und wird von landwirtschaftlich genutzten Flächen sowie kleineren Wäldern umschlossen. Das Plangebiet selbst befindet sich auf landwirtschaftlich ackerbaulich genutzten Flächen.

Die Planbereichsgrenzen sind dem Übersichtsplan zu entnehmen.

1.

Die Stadtvertreter der Stadt Krakow am See haben in ihrer Sitzung am 07.05.2024 den Antrag der D&K Entwicklungs GmbH zur parallelen Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) im Zusammenhang mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes befürwortet. Der Beschluss wurde am 14.06.2024 ortsüblich bekannt gemacht.

Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Krakow am See ist das Gebiet des Änderungsbereichs der 16. Änderung des FNP, in Verbindung mit dem räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 54 „Solarpark an der Bahn- Klein Grabow/ Groß Grabow“, als Fläche für die Landwirtschaft im Außenbereich ausgewiesen. Um die Planungen der Stadt in Übereinstimmung zu bringen, wird der wirksame Flächennutzungsplan im Parallelverfahren mit der Zielstellung geändert, den Änderungsbereich der 16. Änderung des FNP als Sonstiges Sondergebiet nach § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Photovoltaikanlage“ auszuweisen. Dieses entspricht dem städtebaulichen Entwicklungsziel. Dem Entwicklungsgebot gemäß § 8 Abs. 2 BauGB wird somit entsprochen.

2.

Die Stadtvertreter der Stadt Krakow am See haben in ihrer Sitzung am 28.01.2025 den Vorentwurf der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Krakow am See, bestehend aus dem Planteil mit Begründung und Anlagen gebilligt.

Der Vorentwurf soll zum Zweck der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 ausgelegt sowie zur Beteiligung der Behörden, sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB und Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB versendet werden.

3.

Zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird der Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung in der Zeit

vom 03.03.2025 bis zum 31.03.2025

im Amt Krakow am See, Außenstelle Lalendorf, Zum alten Dorf 1, 18279 Lalendorf zu den Öffnungszeiten:

Montag

08:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Mittwoch

08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und

13:30 Uhr bis 18:00 Uhr, und

Freitag

08:30 Uhr bis 12:00 Uhr

öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt.

Während der vorgenannten Frist besteht für jedermann Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Zusätzlich zur oben genannten öffentlichen Auslegung der Planunterlagen sind diese für die Zeit der Auslegung auch auf der Homepage des Amtes Krakow am See auf der Internetadresse https://www.amt-krakow-am-see.de/de/oeffentliche-bekanntmachungen/stadtkrakowamsee/oeffentliche-auslegung.php und über das zentrale Internetportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Bau- und Planungsportal M-V unter https://bplan.geodaten-mv.de) einsehbar.

gez. D. Rojahn
Bürgermeister

Verfahrensvermerk:

Die Bekanntmachung über die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Krakow am See wurde im Krakower Seen-Kurier Nr. 02/2025 vom 21.02.2025, Jahrgang 35, veröffentlicht.

gez. S. Lucht
Leitende Verwaltungsbeamtin