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Krakower Seen-Kurier
Ausgabe 2/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Bebauungsplan Nr. 54 „Solarpark an der Bahn - Klein Grabow/Groß Grabow“ der Stadt Krakow am See

hier:

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch

Plangebiet:

Gemarkung Klein Grabow Flur 2, Flurstücke 24, 25, 29/1, 29/2, 31 und 33.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von von ca. 27 ha, wovon ca. 15 ha zur Bebauung mit der PV-Anlage genutzt werden sollen. Das Plangebiet befindet sich in dem 500 m-Bahnkorridor südöstlich der Ortslage Klein Grabow. Es verläuft entlang der Bahnstrecke Krakow am See – Güstrow und wird von landwirtschaftlich genutzten Flächen sowie kleineren Wäldern umschlossen. Das Plangebiet selbst befindet sich auf landwirtschaftlich ackerbaulich genutzten Flächen.

Die Planbereichsgrenzen sind dem Übersichtsplan zu entnehmen.

1.

Die Stadtvertreter der Stadt Krakow am See haben in ihrer Sitzung am 07.05.2024 den Antrag der D&K Entwicklungs GmbH zur Aufstellung eines Bebauungsplanes befürwortet. Der Beschluss wurde am 14.06.2024 ortsüblich bekannt gemacht.

Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes soll sein, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage zur Umwandlung von Solarenergie in Gleichstrom, der in das öffentliche Netz eingespeist wird, zu schaffen. Das Planvorhaben soll dazu beitragen, den Anteil erneuerbarer Energien aus Gründen des Ressourcen- und Klimaschutzes zu erhöhen.

2.

Die Stadtvertreter der Stadt Krakow am See haben in ihrer Sitzung am 28.01.2025 den Vorentwurf des Bebauungsplan Nr. 54 „Solarpark an der Bahn - Klein Grabow/Groß Grabow“ der Stadt Krakow am See, bestehend aus dem Planteil mit Begründung und Anlagen gebilligt.

Der Vorentwurf soll zum Zweck der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 ausgelegt sowie zur Beteiligung der Behörden, sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB und Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB versendet werden.

3.

Zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird der Vorentwurf des Bebauungsplanes in der Zeit

vom 03.03.2025 bis zum 31.03.2025

im Amt Krakow am See, Außenstelle Lalendorf, Zum alten Dorf 1, 18279 Lalendorf zu den Öffnungszeiten:

Montag

08:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Mittwoch

08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und

13:30 Uhr bis 18:00 Uhr, und

Freitag

08:30 Uhr bis 12:00 Uhr

öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt.

Während der vorgenannten Frist besteht für jedermann Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Zusätzlich zur oben genannten öffentlichen Auslegung der Planunterlagen sind diese für die Zeit der Auslegung auch auf der Homepage des Amtes Krakow am See auf der Internetadresse https://www.amt-krakow-am-see.de/de/oeffentliche-bekanntmachungen/stadt-krakow-am-see/oeffentliche-auslegung.php und über das zentrale Internetportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Bau- und Planungsportal M-V unter https://bplan.geodaten-mv.de) einsehbar.

gez. D. Rojahn
Bürgermeister

Verfahrensvermerk:

Die Bekanntmachung über die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 54 „Solarpark an der Bahn – Klein Grabow/Groß Grabow“ der Stadt Krakow am See wurde im Krakower Seen-Kurier Nr. 02/2025 vom 21.02.2025, Jahrgang 35, veröffentlicht.

gez. S. Lucht
Leitende Verwaltungsbeamtin