Das Land Mecklenburg-Vorpommern, endvertreten durch das Straßenbauamt Stralsund, Greifswalder Chaussee 63b, 18439 Stralsund, gibt bekannt, dass für die Straßenbaumaßnahme
L37 Geh- und Radweg Ortsdurchfahrt Krakow am See
Abschnitt Wilhelm-Pieck-Str. bis Kuchelmißer Chaussee
die Unterlagen zur Einsicht ausliegen. Es ist geplant auf ein formelles Planfeststellungsverfahren im Sinne des § 45 StrWG M-V zu verzichten.
Bei der durchzuführenden Maßnahme handelt es sich um den Ausbau des Geh- und Radweges an der L 37. Diese ist von unwesentlicher Bedeutung im Sinne des § 45 StrWG M-V,
| a) | wenn öffentlich-rechtliche Beziehungen nicht zu regeln sind oder |
| b) | wenn die erforderliche öffentlich-rechtliche Bewilligung, Erlaubnis, Genehmigung, Verleihung oder Zustimmung erteilt ist oder |
| c) | in den Fällen des § 48 Abs. 4 und § 68 StrWG M-V. |
Die Bauunterlagen liegen vom 24.04.2023. bis 20.05.2023 im
Straßenbauamt Stralsund, Greifswalder Chaussee 63 b, 18439 Stralsund
während der Dienstzeiten
Montag bis Donnerstag 9.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Freitag 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr
sowie nach telefonischer Vereinbarung unter 03831/274-0
und im Amt Krakow am See, Markt 2,18292 Krakow am See
Zimmer 1.18
während der Dienstzeiten
Montag: geschlossen
Dienstag: 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr
sowie nach telefonischer Vereinbarung unter 03457- 30431
zur Einsichtnahme aus.
Jeder kann bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, bis zum 02.06.2023 beim Straßenbauamt Stralsund oder in der Amtsverwaltung in Krakow am See Einwendungen gegen den Plan schriftlich oder zur Niederschrift erheben. Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang oder das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen.