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Krakower Seen-Kurier
Ausgabe 3/2024
Informationen aus der Amtsverwaltung
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Lärmaktionsplanung 2024 für das Amt Krakow am See

Zur Umsetzung der Umgebungsrichtlinie sind gemäß § 47 a-f Bundesimmissionsschutzgesetz (BIMSchG) von Städten und Gemeinden Lärmaktionspläne aufzustellen, mit denen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen für „Orte in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr“ geregelt werden.

Im Amtsbereich Krakow am See sind die Bundesstraße 104 sowie die Bundesautobahn 19 von Berlin nach Rostock (mit den Anschlussstellen Nr. 13 Güstrow (Lalendorf), Nr. 14 Krakow (Kuchelmiß) sowie Nr. 15 (Linstow)) vom Verkehrslärm betroffen.

Im Amtsausschuss vom 29.01.2024 wurde der „Entwurf des Lärmaktionsplanes“ vorgelegt sowie die Aufstellung des Entwurfes beschlossen.

Vom 18. März bis 18. April 2024 kann sich die Öffentlichkeit an der Aufstellung der 4. Stufe des Lärmaktionsplanes beteiligen. Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, sich über die Lärmaktionsplanung zu informieren sowie Stellungnahmen bis zum 18. April 2024 postalisch an das Amt Krakow am See (Markt 2, 18292 Krakow am See), per E-Mail an vergabe@krakow-am-see.de zu senden oder direkt zur Niederschrift in der Amtsverwaltung während der Öffnungszeiten einzureichen.

dienstags

08:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr

donnerstags

08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

freitags

08:30 - 12:00 Uhr

Den „Entwurf zum Lärmaktionsplan 2024“ des Amtsgebietes können Sie vom 18. März bis zum 18. April 2024 auf der Homepage des Amtes Krakow am See sowie während der oben genannten Öffnungszeiten in der Amtsverwaltung, Amt Krakow am See, Markt 2, 18292 Krakow am See, Raum 1.18, 1. Obergeschoss, direkt einsehen. Die Ergebnisse der Lärmkartierung für den Amtsbereich finden Sie auf den Internetseiten des LUNG MV.