Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Nordost, Außenstelle Güstrow, beabsichtigt, in der Gemeinde Kuchelmiß zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit das o.g. Bauvorhaben durchzuführen. Der Autobahngesellschaft wurden nach § 5 Abs. 1 InfraStrukturgesellschaftseinrichtungsgesetz - InfrGG die Aufgaben der Straßenbaulast für die Autobahnen im Sinne des § 3 des Bundesfernstraßengesetz (FStrG) seit dem 01.01.2021 übertragen. Um die Bauvorhaben ordnungsgemäß vorbereiten zu können, ist es notwendig auf verschiedenen Grundstücken in der Zeit vom:
05.05.2025 bis zum 30.06.2026
Vorarbeiten durchzuführen, und zwar:
Faunistische Kartierungen dienen der Bestandserhebung, Protokollierung und Dokumentation der vorhandenen Flora und Fauna im Untersuchungsgebiet. Dazu sind das Betreten und das Befahren des an-gegebenen Untersuchungsgebietes erforderlich. Des Weiteren sind mehrmalige Begehungen der Biotopflächen im Untersuchungsgebiet zum Ausbringen und Einholen von künstlichen Verstecken und der Auf- und Abbau sowie das Benutzen von Horchboxen zur Fledermaus-Detektion notwendig.
Durch die Vermessungsleistungen werden Bestandsaufnahmen für die Planung der Baumaßnahmen und für die Beurteilung der tatsächlichen örtlichen Situation gewonnen. Das Betreten und Befahren des Untersuchungsraums sowie der Einsatz von Messtechnik sind erforderlich.
Die Vorarbeiten erfolgen in der
Gemarkung Kuchelmiß Flur 2
und
Gemarkung Wilsen Flur 1
Da die genannten Arbeiten im öffentlichen Interesse liegen und für die spätere Durchführung der geplanten Maßnahme unabdingbar sind, sind die betroffenen Grundstückseigentümer und sonstigen Nutzungsbe-rechtigten nach § 16a Abs. 1 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) verpflichtet, die Durchführung dieser Arbeiten zu dulden. Die Arbeiten können auch durch Beauftragte der Autobahn GmbH des Bundes durchgeführt werden.
Etwaige durch diese Vorarbeiten entstehende unmittelbare Vermögensnachteile werden in Geld entschädigt.
Durch die Vorarbeiten wird noch nicht über die Zulassung und die Ausführung der geplanten Straßenbauvorhaben entschieden.
Den von den geplanten Vorarbeiten betroffenen Grundstückseigentümern oder Nutzungsberechtigten wird hiermit Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 07.04.2025 gegeben. Soweit die jeweiligen Eigentümer oder Nutzungsberechtigten mit den geplanten Vorarbeiten einverstanden sind, bitten wir um eine ausdrückliche schriftliche Mitteilung innerhalb der genannten Frist an die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Nordost, Außenstelle Güstrow, Krakower Chaussee 2a, 18273 Güstrow OT Klueß. Wir weisen daraufhin, dass die gesetzliche Duldungspflicht im Falle eines fehlenden Einverständnisses zwangsweise durchgesetzt werden kann.
Güstrow, 04.03.2025