| 1. | Die Gemeindevertretung beschließt, die im Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 12 „Solarpark Langhagen - An der Bahn“ teilweise fälschlich als „anteilig“ bezeichneten Flurstücke, korrekt zu kennzeichnen. |
| 2. | Die Verwaltung wird beauftragt, die Berichtigung sofort in allen Verfahrensunterlagen und Veröffentlichungen vorzunehmen. |
| 3. | Die im Aufstellungsbeschluss genannten Flurstücke werden wie folgt angepasst: Flurstücke 14, 81/7 (anteilig), 86/5 (anteilig), 86/6 (anteilig), 152/12 (anteilig), 157/3, 158, 159, 160, 162, 179 (anteilig), 181/2, 184/2, 185/1 und 189 |
Sachverhalt: Im Aufstellungsbeschluss vom 07.06.2023 (Bekanntmachung im Krakower Seen-Kurier vom 15.09.2023) wurden die Flurstücke 157/3, 162, 181/2, 184/2, 185/1, 189 fälschlicherweise als „anteilig“ bezeichnet. Sie liegen jedoch vollständig im Geltungsbereich, insofern ist die Angabe zu berichtigen.
Die Bekanntmachung des Beschlusses über die Berichtigung der Flurstücksbezeichnung des Bebauungsplans Nr. 12 „Solarpark Langhagen – An der Bahn“ der Gemeinde Lalendorf wurde im Krakower Seen-Kurier Nr. 03/2026 vom 20.03.2026, Jahrgang 36, veröffentlicht.