Beschluss zur Billigung und öffentlichen Auslegung des Vorentwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 12 „Solarpark Langhagen - An der Bahn“ der Gemeinde Lalendorf, Gemarkung Langhagen, Flur 1, Flurstücke 14, 81/7 (tlw.), 86/5 (tlw.), 86/6 (tlw.), 152/12 (tlw.), 157/3, 158, 159, 160, 162, 179 (tlw.), 181/2, 184/2, 185/1 und 189
| 1. | Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 12 „Solarpark Langhagen - An der Bahn" der Gemeinde Lalendorf und die zugehörige Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt. |
| 2. | Der Vorentwurf des B-Planes inkl. Begründung ist zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für den Zeitraum eines Monats bzw. mind. 30 Tage öffentlich zur Einsichtnahme auszulegen. Zeitpunkt, Ort und Dauer der Beteiligung der Öffentlichkeit sind ortsüblich bekannt zu machen. |
| 3. | Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, sowie die Nachbargemeinden, sind über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen und gemäß § 4 Abs.1 BauGB bzw. § 2 Abs. 2 BauGB zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern. |
| 4. | Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich, öffentlich bekannt zu machen. |
Sachverhalt: Planungsziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplans (B-Plan) ist die Schaffung von Baurecht. Der Flächennutzugsplan (FNP) ist parallel zu ändern. Im FNP ist die vom Vorhaben betroffene Fläche als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Da die Gemeindevertretung mit Beschluss Nr. 29/2021 vom 15.12.2021 die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Lalendorf beschlossen hat, soll die Anpassung im Zuge der Neuaufstellung entsprechend § 8 Abs. 3 BauGB parallel zum Bebauungsplan erfolgen.
Die FF-PVA mit einer Gesamtleistung von ca. 110 MWp dient zur Umwandlung von solarer Strahlungsenergie in elektrischen Strom. Der erzeugte Solarstrom wird über eine geplante, von der Vorhabenträgerin zu errichtende Mittelspannungsleitung (30 kV) von Langhagen nach Rothspalk transportiert und dort einem neu zu errichtenden Umspannwerk zugeführt. Die elektrische Energie soll über ein neu zu errichtendes Umspannwerk außerhalb des Plangebiets in das öffentliche Stromnetz eingespeist werden.
Zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wird der Vorentwurf des Bebauungsplanes in der Zeit
Im Rathaus Krakow am See, Bauamt, Markt 2, 18292 Krakow am See, Raum 1.18 zu den Öffnungszeiten:
| Dienstag | 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr und |
| Donnerstag | 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr und |
| Freitag | 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr |
öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt. Während der vorgenannten Frist besteht für jedermann Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Zusätzlich zur oben genannten öffentlichen Auslegung der Planunterlagen sind diese für die Zeit der Auslegung auch auf der Homepage des Amtes Krakow am See unter der Internetadresse https://www.amt-krakow-am-see.de und über das zentrale Internetprotal des Landes einsehbar.
Die Bekanntmachung über die frühzeitige öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 12 „Solarpark Langhagen – An der Bahn“ der Gemeinde Lalendorf wurde im Krakower Seen-Kurier Nr. 03/2026 vom 20.03.2026, Jahrgang 36, veröffentlicht.