Aus gegebenem Anlass möchten wir alle Bürger darauf hinweisen, dass für bauliche Anlagen, Werbeanlagen und Warenautomaten für die Bereiche „Altstadt“ und „Mäkelberg“ der Krakow am See die Vorschriften die Gestaltungssatzung der Stadt Krakow am See zu beachten sind.
Der Geltungsbereich der Satzung umfasst die Straßenzüge Burgplatz, Ernst-Thälmann-Straße, Fischerstraße, Goetheallee, Goldberger Straße, Große Wasserstraße, Güstrower Straße, Kirchenstraße, Kleine Wasserstraße, Lange Straße, Markt, Plauer Straße, Schulplatz, Schulstraße, Wilhelm-Pieck-Straße und Wedenstraße. Der genaue Geltungsbereich ist dem Lageplan zu entnehmen. Die Satzung und der Lageplan sind auf der Homepage des Amt Krakow am See unter: www.amt-krakow-am-see.de einsehbar.
Die Gestaltungssatzung regelt ins besondere die äußere Gestaltung baulicher Anlagen (z.B. Gebäude) in Bezug auf Form- und Farbgebung von Fassaden, Fenstern, Dächern sowie Photovoltaikanlagen und Solarkollektoren.
Aktuell lautet § 14 der Gestaltungsatzung wie folgt:
„Photovoltaikanlagen und Solarkollektoren aller Art sollen nicht auf den zur Straße zugewandten Fassadenflächen und Dachseiten angebracht werden.“
Auf Grund der aktuellen Energiepolitik sieht auch die Stadt Krakow am See die Notwendigkeit die aktuell geltende Regelung in der Gestaltungssatzung zu überarbeiten. Zu gegebener Zeit wird über die weitere Entwicklung zu dieser Thematik informiert.