Übersichtsplan mit Geltungsbereich (rot)
Die Stadtvertretung der Stadt Krakow am See hat in der öffentlichen Stadtvertretersitzung am 25.03.2025 die Vorentwurfsunterlagen der Satzung zum Bebauungsplan Nr. 52 Sondergebiet „Photovoltaikanlage Klein Grabow" der Stadt Krakow am See sowie die Begründung mit Umweltbericht gebilligt und zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach §3 Abs. 1 BauGB bestimmt.
Der Beschluss wird hiermit bekanntgemacht.
Das Plangebiet liegt im Norden des Stadtgebietes, nordöstlich der Ortslage Klein Grabow, östlich der Ortslage Steinbeck, westlich der Bahnstrecke Güstrow-Karow auf Teilen der Flurstücke 9, 10, 11, 12, 14, 15 und 20 der Flur 2 der Gemarkung Klein Grabow.
Städtebauliches Ziel ist es, auf den genannten Flurstücken die Errichtung einer Photovoltaikfreiflächenanlage (PVA) zu ermöglichen, die zurzeit baurechtlich an diesem Standort nicht zulässig ist. Baurecht kann nur durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes, der aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes entwickelt wird, erlangt werden.
Der Vorentwurf der Satzung zum Bebauungsplan Nr. 52 Sondergebiet „Photovoltaikanlage Klein Grabow" der Stadt Krakow am See mit der Begründung nebst Umweltbericht werden gemäß §3 Abs. 1 BauGB (für die Dauer eines Monats) in der Zeit
vom 28.04.2025 bis einschließlich zum 02.06.2025
im Internet veröffentlicht unter https://www.amt-krakow-am-see.de/de/oeffentliche-bekanntmachungen/stadt-krakow-am-see/oeffentliche-auslegung.php.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die genannten Unterlagen durch öffentliche Auslegung während der Dienststunden
| Montag | von 08:30 bis 12:00 Uhr |
| Mittwoch | von 08.30 bis 12:00 und von 13:30 bis 18.00 Uhr |
| Freitag | von 08.30 bis 12:00 Uhr |
oder nach telefonischer Absprache
öffentlich im Amt Krakow am See, Außenstelle Lalendorf, Zum alten Dorf 1, 18279 Lalendorf zur Verfügung gestellt.
Die Unterlagen sind über das zentrale Internetportal des Landes unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene zugänglich.
Es wird darauf hingewiesen, dass Äußerungen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können, dass Äußerungen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Äußerungen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Die Bekanntmachung über die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß §3 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 52 Sondergebiet „Photovoltaikanlage Klein Grabow“ der Stadt Krakow am See wurde im Krakower Seen-Kurier Nr. 04/2025 vom 17.04.2025, Jahrgang 35, veröffentlicht.