Die Gemeindevertretung beschließt, die Abrundungssatzung der Gemeinde Dobbin-Linstow für den Ortsteil Linstow gemäß § 1 Abs. 3 BauGB neu aufzustellen und zugleich die Abrundungssatzung aus dem Jahr 2002 aufzuheben.
Das Planerfordernis gemäß § 1 Abs. 3 BauGB wird festgestellt.
Der Beschluss ist gemäß § 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses für die Neuaufstellung der Abrundungssatzung OT Linstow und zugleich Aufhebung der Abrundungssatzung OT Linstow aus dem Jahr 2002 der Gemeinde Dobbin-Linstow wurde im Krakower Seen-Kurier Nr. 05/2023 vom 19.05.2023, Jahrgang 33, veröffentlicht.