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Krakower Seen-Kurier
Ausgabe 5/2023
Informationen aus der Amtsverwaltung
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Schöffenwahl 2023

Amtszeit vom 01.01.2023 - 31.12.2028

Die Stadt- und Gemeindevertretungen der amtsangehörigen Gemeinden haben über die Vorschlagslisten zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Landgericht Rostock und das Amtsgericht Güstrow entsprechende Beschlüsse gefasst. Gem. § 36 Abs. I, III des Gerichtsverfassungsgesetzes werden in der Zeit vom 22.05.2023 bis 28.05.2023 im Amt Krakow am See (Büro des Sitzungsdienstes; Zimmer 2.20), die Vorschlagslisten hinsichtlich der Schöffen und Hilfsschöffen aufgelegt und können somit eingesehen werden.

Gem. § 37 Gerichtsverfassungsgesetz kann gegen die Vorschlagsliste binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auflegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 Gerichtsverfassungsgericht nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33, 34 Gerichtsverfassungsgericht nicht aufgenommen werden sollten.

gez. S. Möller
Sitzungdienst