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Krakower Seen-Kurier
Ausgabe 5/2024
Informationen aus der Amtsverwaltung
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Informationen aus der Amtsverwaltung

Gemäß Verordnung über die Fischereischeinprüfung des Landes Mecklenburg-Vorpommern, (Fischereischeinprüfungsverordnung - FSchPrVO M-V), vom 11. August 2005, GVOBI. M-V 2005, S.416,

geändert durch Verordnung vom 11. Juni 2010 (GVOBI. M-V S.360)

wird bekanntgemacht, dass am Dienstag,

02. Juli 2024, um 16.00 Uhr,

in der Naturparkschule Krakow am See, Dobbiner Chaussee 7, 18292 Krakow am See,

durch das Amt Krakow am See die Fischereischeinprüfung

durchgeführt wird.

Die Prüfung richtet sich vorrangig an Schüler*innen des Kurses „ Angeln macht Schule“ an den Schulen Krakow am See und Lalendorf. Die Teilnehmeranzahl ist auf max. 25 Personen begrenzt.

Die Prüflinge haben sich spätestens eine Woche vor dem Prüfungstermin

(25.06.2024) bei der Prüfungsbehörde, Amt Krakow am See, Herrn Bast, Zimmer 1.14, Markt 2, 18292 Krakow am See zur Prüfung anzumelden. Die Prüfungsgebühr ist bei Anmeldung zu entrichten.

Krakow am See,

Im Auftrag
C. Bast