Gemäß Verordnung über die Fischereischeinprüfung des Landes Mecklenburg-Vorpommern, (Fischereischeinprüfungsverordnung - FSchPrVO M-V), vom 11. August 2005, GVOBI. M-V 2005, S. 416, geändert durch Verordnung vom 15. April 2020 (GVOBI. M-V S.202) wird bekanntgemacht, dass
am Dienstag, 15. Juli 2025, um 16.00 Uhr,
in der Naturparkschule Krakow am See,
Dobbiner Chaussee 7, 18292 Krakow am See,
durch das Amt Krakow am See die Fischereischeinprüfung durchgeführt wird.
Die Prüfung richtet sich vorrangig an Schüler*innen des Kurses „Angeln macht Schule“ der Schule Krakow am See.
Die Teilnehmeranzahl ist auf max. 25 Personen begrenzt.
Die Prüflinge haben sich spätestens eine Woche vor dem Prüfungstermin (08.07.2025) bei der Prüfungsbehörde, Amt Krakow am See, Herrn Bast, Außenstelle Lalendorf, Zum alten Dorf 1, 18279 Lalendorf, zur Prüfung anzumelden.
| Telefonnummer: | 038457/304-27 |
| Mailadresse: |
Die Prüfungsgebühr ist bei Anmeldung zu entrichten.