Leider nehmen strafbare Umweltdelikte in unserer Region in letzter Zeit zu.
Der Wald prägt auch in unserer Umgebung die Landschaft rings um Krakow und gehört zu unseren Naturreichtümern vor Ort. Er ist unverzichtbare natürliche Lebensgrundlage der Menschen und Lebensraum für Pflanzen und Tiere. Auch unser Wald ist wegen seines wirtschaftlichen Nutzens und wegen seiner Bedeutung für die Umwelt, insbesondere für die dauernde Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes, das Klima, den Wasserhaushalt, die Reinhaltung der Luft, die Biodiversität, die Bodenfruchtbarkeit, das Landschaftsbild, die Agrar- und Infrastruktur sowie die Erholung der Bürger zu erhalten und zu mehren. Somit ist es aber auch eine Verpflichtung aller Bürger, den Wald zu schützen und sauber zu halten. Doch leider mussten wir feststellen, dass Umweltdelikte sich in letzter Zeit häufen, was die illegale Entsorgung von Müll, vor allem von asbesthaltigen Bauabfällen, betrifft.
Bereits an zwei Stellen im Forstrevier Bossow wurden illegal Asbestplatten und Regenrinnen im Wald entsorgt. Der Fundort bei der Ortschaft Bossow ist leider nicht der einzige Ort an dem der Baumüll achtlos in den Wald geworfen wurde. Auch in den Schultannen nahe des Van der Valk-Resorts Linstow gibt es ein derartiges Umweltdelikt. Diese abgelagerten Stoffe können auch nach langer Zeit nicht abgebaut werden, sie gelten als schadstoffhaltige Abfälle und stellen eine negative dauerhafte Beeinträchtigung dar und gehören fachgerecht entsorgt.
Denn Waldverwüstung, insbesondere Zerstörung von Waldbeständen und Waldboden oder erhebliche Beeinträchtigung des Gesundheitszustandes und des Wachstums sind laut Waldgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern verboten. Zu diesen Verboten gehören ebendiese Ablagerung von Abfällen oder anderen nicht zum Wald gehörenden Gegenständen und Stoffen im oder am Wald.
Auch das Ablagern von Gartenabfällen und Grünschnitt sowie Kies und Sand gehört zu den Verboten, auch wenn diese mit der Zeit zersetzt werden könnten. Wer hier bei solch einer Ordnungswidrigkeit erwischt wird, kann mit einer empfindlichen Geldbuße rechnen.
Wer den Wald betritt und diesen dabei vorsätzlich oder fahrlässig verunreinigt und dadurch die Bewirtschaftung eines Waldes oder die Erholung anderer beeinträchtigt und somit die Lebensgemeinschaft Wald stört, kann laut § 51 des Waldgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern mit einer Geldbuße von 7.500 EUR rechnen.
Wer vorsätzlich oder fahrlässig nicht in den Wald gehörende Gegenstände oder Stoffe am oder im Wald wie bei einer Mülldeponie ablagert, kann mit einer Strafe von bis zu 75.000 EUR rechnen.
Die Mitarbeiter des Forstamtes Sandhof achten nun verstärkt auf diese Stellen und werden konsequent jede Ordnungswidrigkeit scharf ahnden, denn Müll gehört fachgerecht entsorgt.
Auf www.abfall-lro.de gibt es Informationen zur fachgerechten Entsorgung, auch getrennt nach verschiedenen Abfallarten. Asbesthaltige Abfälle können beispielsweise bei ALBA Baustoffrecycling Nord GmbH, Deponiestraße 1, 18209 Bartenshagen-Parkentin, Telefon: 038203/49913 oder bei ALBA Nord GmbH, Betriebsteil Kavelstorf, Silder Moor 10, 18196 Kavelstorf, Telefon: 038208/83929, entsorgt werden. Hier werden auch Dämmmaterial/ mineralfaserhaltige Stoffe wie z.B. Steinwolle, Mineralwolle, KMF-Wolle abgenommen.
Bitumen und teerhaltige Abfälle sind beispielsweise neben den beiden o.g. Stellen bei GKM Güstrower Kies+Mörtel GmbH, 18276 Spoitgendorf, Telefon: 038457/23606 oder bei emv Entsorgungsgesellschaft mbH, Admannshäger Damm 18, 18211 Admannshagen-Bargeshagen, Telefon: 038203 7040 zu entsorgen.
„Nicht identifizierbare gefährliche Abfälle“ werden von Veolia Umweltservice Nord GmbH, Am Heidenholt 1, 18147 Rostock unter Telefon: 0381/65 92 8-16 oder bei ALBA Nord GmbH; Parchimer Str. 24, 19372 Rom / Telefon: 038731 50811 abgenommen. Generell empfiehlt sich vorher immer ein Anruf beim Entsorger.
In diesem Sinne sollten wir alle unseren Wald durch richtiges Handeln schützen und sauber halten.