1. Die Stadtvertretung Krakow am See hat in der Sitzung am 30.08.2022 den Beschluss gefasst, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 55 „Schloßblick“ in der Ortslage Neu Sammit aufzustellen.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 55 „Schloßblick“ wurde nach der landesplanerischen Abstimmung in den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 10 „Schloßblick“ umbenannt.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird im Regelverfahren nach § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
2. Im Flächennutzungsplan der Stadt Krakow am See ist das gesamte Flurstück 74 der Flur 1 Gemarkung Neu Sammit nach § 5 Abs. 2 Nr. 2 und Abs. 4 BauGB als Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zulässigkeit von sozialen Zwecken dienenden Gebäuden und Einrichtungen ausgewiesen.
Seit 1992 besteht der „Christliche Trägerverein der Kinder- und Jugendbegegnungsstätte Neu-Sammit e.V.“, ein anerkannter Träger der freien Jugendhilfe und betreibt seit 2009 das „Jugendschloß Neu Sammit“. Dabei handelt es sich um eine Bildungs- und Freizeiteinrichtung mit vielfältigen Angeboten.
Eigentümer des Grundstücks ist der Landkreis Rostock, seit Januar 2008 ist der Verein als Erbpächter für 40 Jahre im Grundbuch eingetragen. Das ermöglichte dem Verein, erhebliche Investitionen vorzunehmen, die aufgrund des Zustandes der Gebäude und der Parkanlage dringend erforderlich waren. Das Herrenhaus wurde saniert und es wurde begonnen den Park nach einem denkmalpflegerischen Leitbild zu entwickeln.
Der Trägerverein der Kinder- und Jugendbegegnungsstätte plant aufgrund kontinuierlich steigender Nachfragen und einer stabilen Auslastung des vorhandenen Angebotes eine Kapazitätserweiterung. Dazu wurde 2019 eine Baugenehmigung für die Sanierung und den Umbau mit Nutzungsänderung der ehemaligen Liegehalle auf dem Flurstück 74, Flur 1, Gemarkung Neu Sammit beantragt und mit letzter Nachtragsgenehmigung einschließlich Naturschutzgenehmigung und waldrechtlicher Genehmigung im Oktober 2021 positiv beschieden. Aufgrund des völlig desolaten Zustandes der Bausubstanz war eine Sanierung der Liegehalle nicht möglich, das Gebäude wurde durch den Erbpächter zurückgebaut.
Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 10 „Schloßblick“ wird dem seitens des Vorhabenträgers vorgebrachten Interesse an einer Erweiterung der Kinder- und Jugendbegegnungsstätte Rechnung getragen. Der Neubau eines Gebäudes für die Unterbringung von Beherbergungs- und Aufenthaltsräumen mit Sanitärräumen und Teeküche soll auf dem Standort der ehemaligen Liegehalle ermöglicht werden.
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans umfasst in der Gemarkung Neu Sammit den südlichen Teil des Flurstückes Nr. 74 mit einer Fläche von 3.730 m2.
3. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wird durch öffentliche Auslegung des Vorentwurfs des Bebauungsplanes in der Fassung April 2023 und dessen Begründung zu jedermanns Einsicht durchgeführt.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen werden nach § 4a Abs. 4 BauGB zusätzlich über ein zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht.
Die Vorentwürfe des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 10 „Schloßblick“ in der Ortslage Neu Sammit und der Begründung sind im Amt Krakow am See, Markt 2, 18292 Krakow am See, Raum 1.18, 1. Obergeschoss,
| dienstags | von 08.30 bis 12:00 Uhr und |
| von 13:30 bis 18:00 Uhr und |
| donnerstags | von 08.30 bis 12:00 Uhr und |
| von 13:30 bis 16:00 Uhr und |
| freitags | von 08.30 bis 12:00 Uhr |
in der Zeit vom 26.06.2023 bis 25.07.2023 einzusehen.
Während der Auslegefrist können von jedermann Bedenken, Anregungen und Hinweise zum vorliegenden Satzungsentwurf bei der Auslegestelle vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist.
Eine digitale Einsichtnahme der Vorentwürfe des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 10 „Schloßblick“ in der Ortslage Neu Sammit mit der Begründung ist im Internet, in der Zeit der öffentlichen Auslegung, über die Internetseite des Amtes Krakow am See unter www.amt-krakow-am-see.de sowie über ein zentrales Internetportal des Landes möglich.
Die Bekanntmachung über die frühzeitige öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 10 „Schloßblick“ der Stadt Krakow am See wurde im Krakower Seen-Kurier Nr. 06/2023 vom 16.06.2023, Jahrgang 33, veröffentlicht.