Alt Sammit, Bellin, Bossow, Charlottenthal, Groß Grabow, Klein Grabow, Krakow am See, Marienhof, Möllen, Neu Sammit und Steinbeck
Lüdershagen, Koppelow, Köln, Schwiggerow, Striggow
Ahrenshagen, Hinzenhagen, Serrahn, Seegrube, Wilsen und Wilserhütte
Bornkrug, Dobbin, Glave, Groß Bäbelin, Hinrichshof, Klein Bäbelin, Linstow, Neu Dobbin und Zietlitz
Alt Krassow, Bansow, Bergfeld, Carlsdorf, Dersentin, Friedrichshagen, Gremmelin, Klaber, Krevtsee, Lalendorf, Langhagen, Lübsee, Mamerow, Neu Krassow, Niegleve, Nienhagen, Raden, Reinshagen, Roggow, Rothspalk, Schlieffenberg, Tolzin, Vietgest, Vogelsang und Wattmannshagen
Die Amtsvorsteherin des Amtes Krakow am See hat für den Umgang mit Fundtieren folgende Regelung getroffen:
Wird ein Tier im Gemeindegebiet aufgefunden bzw. läuft einem ein Tier zu, das üblicherweise von Menschen gehalten wird, ist unverzüglich eine Fundanzeige https://www.tierschutzverein-güstrow.de/pdf/fundtieranzeige.pdf zu erstatten beim:
Amt Krakow am See
Die Amtsvorsteherin
Ordnungsamt
Markt 2
18292 Krakow am See
| Montag | geschlossen |
| Dienstag | 08:30 Uhr - 12.00 Uhr |
| 13:30 Uhr - 18.00 Uhr |
| Mittwoch | geschlossen |
| Donnerstag | 08:30 Uhr - 12:00 Uhr |
| 13:30 Uhr - 16:00 Uhr |
| Freitag | 08:30 Uhr - 12:00 Uhr |
oder beim
Tierschutzverein Güstrow & Umgebung e. V.
Lange Stege 12
18273 Güstrow
Tel.: 0151 50876872
| Öffnungszeiten: | |
| Montag - Freitag | 10:00 Uhr - 15:00 Uhr |
An Wochenenden und Feiertagen nach telefonischer Absprache.
Das Tier ist nach der Fundanzeige ausschließlich beim Tierheim in Güstrow abzuliefern. Dazu vereinbaren sie bitte einen Termin.
Läuft Ihnen außerhalb der Öffnungszeiten des zuständigen Ordnungsamtes ein Hund zu, melden sie sich bitte bei der
Wokra Krakow am See GmbH
Am Bahnhof 1
18292 Krakow am See
Bereitschaftsdienst: 0172 8024655
Geben Sie das Tier nicht ab, haben Sie grundsätzlich die Pflicht zur Verwahrung des Tieres und müssen gegebenenfalls die Kosten für die Verwahrung tragen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an oben genannte Behörde.