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Krakower Seen-Kurier
Ausgabe 6/2023
Informationen aus der Amtsverwaltung
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Öffentliche Bekanntmachung des Amtes Krakow am See zum Umgang mit Fundtieren in den Gemeinden

Stadt Krakow am See mit ihren Ortsteilen:

Alt Sammit, Bellin, Bossow, Charlottenthal, Groß Grabow, Klein Grabow, Krakow am See, Marienhof, Möllen, Neu Sammit und Steinbeck

Gemeinde Hoppenrade mit ihren Ortsteilen:

Lüdershagen, Koppelow, Köln, Schwiggerow, Striggow

Gemeinde Kuchelmiß mit ihren Ortsteilen:

Ahrenshagen, Hinzenhagen, Serrahn, Seegrube, Wilsen und Wilserhütte

Gemeinde Dobbin-Linstow mit ihren Ortsteilen:

Bornkrug, Dobbin, Glave, Groß Bäbelin, Hinrichshof, Klein Bäbelin, Linstow, Neu Dobbin und Zietlitz

Gemeinde Lalendorf mit ihren Ortsteilen:

Alt Krassow, Bansow, Bergfeld, Carlsdorf, Dersentin, Friedrichshagen, Gremmelin, Klaber, Krevtsee, Lalendorf, Langhagen, Lübsee, Mamerow, Neu Krassow, Niegleve, Nienhagen, Raden, Reinshagen, Roggow, Rothspalk, Schlieffenberg, Tolzin, Vietgest, Vogelsang und Wattmannshagen

Die Amtsvorsteherin des Amtes Krakow am See hat für den Umgang mit Fundtieren folgende Regelung getroffen:

Wird ein Tier im Gemeindegebiet aufgefunden bzw. läuft einem ein Tier zu, das üblicherweise von Menschen gehalten wird, ist unverzüglich eine Fundanzeige https://www.tierschutzverein-güstrow.de/pdf/fundtieranzeige.pdf zu erstatten beim:

Amt Krakow am See

Die Amtsvorsteherin

Ordnungsamt

Markt 2

18292 Krakow am See

Montag

geschlossen

Dienstag

08:30 Uhr - 12.00 Uhr

13:30 Uhr - 18.00 Uhr

Mittwoch

geschlossen

Donnerstag

08:30 Uhr - 12:00 Uhr

13:30 Uhr - 16:00 Uhr

Freitag

08:30 Uhr - 12:00 Uhr

oder beim

Tierschutzverein Güstrow & Umgebung e. V.

Lange Stege 12

18273 Güstrow

Tel.: 0151 50876872

Öffnungszeiten:

Montag - Freitag

10:00 Uhr - 15:00 Uhr

An Wochenenden und Feiertagen nach telefonischer Absprache.

Das Tier ist nach der Fundanzeige ausschließlich beim Tierheim in Güstrow abzuliefern. Dazu vereinbaren sie bitte einen Termin.

Läuft Ihnen außerhalb der Öffnungszeiten des zuständigen Ordnungsamtes ein Hund zu, melden sie sich bitte bei der

Wokra Krakow am See GmbH

Am Bahnhof 1

18292 Krakow am See

Bereitschaftsdienst: 0172 8024655

Hinweis:

Geben Sie das Tier nicht ab, haben Sie grundsätzlich die Pflicht zur Verwahrung des Tieres und müssen gegebenenfalls die Kosten für die Verwahrung tragen.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an oben genannte Behörde.